Attacke auf jüdischen Studenten: Urteil nicht akzeptiert – Revision eingereicht
Die brutale Gewalttat gegen den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin beschäftigt weiterhin die Justiz in erheblichem Maße. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun offiziell Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin im Berufungsprozess eingelegt, wie ein Behördensprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Dies unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Auseinandersetzungen um die Einordnung der Tat.
Richter verneinen antisemitische Motivation
Im Berufungsprozess konnten die Richter keine antisemitischen Motive des 25-jährigen Täters feststellen und verurteilten ihn lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft. Damit wich das Landgericht Berlin deutlich von der Vorinstanz ab, die im April 2025 von einem "antisemitischen Gewaltexzess" gesprochen und drei Jahre Haft verhängt hatte. Die Staatsanwaltschaft möchte nun prüfen lassen, ob das Urteil auf einer Gesetzesverletzung beruht, wobei die schriftliche Begründung der Revision noch aussteht.
Brutaler Angriff mit schweren Verletzungen
Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte, nur vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel. Als Lahav Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der damalige Lehramtsstudent der Freien Universität und schlug ihn nieder, wobei er mehrfach gegen den Kopf trat. Das Opfer erlitt dabei schwere Knochenbrüche im Gesicht sowie eine gefährliche Hirnblutung, die langfristige gesundheitliche Folgen nach sich ziehen könnte.
Opfer und Netzwerk zeigen sich enttäuscht
Lahav Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, äußerte sich nach dem Berufungsurteil deutlich enttäuscht. "Ich bin genervt, es ist traurig", sagte der 33-Jährige und fragte rhetorisch, welches Motiv die Tat sonst gehabt haben solle. Er kritisierte, dass Beweise und Definitionen seiner Ansicht nach "umgedeutet" worden seien. Das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender e. V. unterstützte diese Position und forderte von Justiz, Politik und Hochschulen eine konsequentere Einordnung antisemitischer Gewalt sowie wirksamere Schutzmaßnahmen.
Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben ungelöst
Parallel zu dem Strafprozess hatte Shapira erfolglos versucht, die Freie Universität Berlin zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage als unzulässig ab, ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Damit bleibt der Fall in mehrfacher Hinsicht rechtlich unentschieden, wobei die nächste Instanz im Strafverfahren das Kammergericht Berlin wäre.



