Tödlicher Polizeieinsatz in Saarbrücken: 22-Jähriger stirbt nach Schüssen bei Verfolgungsjagd
In der Nacht zum Ostersonntag ist es in Saarbrücken zu einem tragischen Vorfall gekommen, bei dem ein 22-jähriger Mann nach Polizeischüssen verstorben ist. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte am Sonntag, dass der Fahrer eines verfolgten Fahrzeugs seinen Verletzungen erlegen ist. Bei dem Einsatz wurde zudem eine Polizeibeamtin verletzt.
Verfolgungsjagd in den Stadtteilen Dudweiler und Herrensohr
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich gegen 1 Uhr nachts ein Fahrzeug in den Bereichen Dudweiler und Herrensohr einer polizeilichen Kontrolle entzogen, was zu einer Verfolgungsfahrt führte. In einer Sackgasse soll der Fahrer des verfolgten Wagens einen Wendeversuch unternommen haben, bei dem eine Polizeibeamtin zu Schaden kam. „In einer Sackgasse soll bei einem Wendeversuch des verfolgten Fahrzeugs eine Polizeibeamtin verletzt worden sein“, schrieb die Behörde in einer offiziellen Mitteilung.
Anschließend wurden nach Angaben der Ermittler Schüsse auf das „verfolgte und erneut flüchtende“ Fahrzeug abgegeben, woraufhin dieses zum Stehen kam. In dem Auto befanden sich neben dem 22-jährigen Fahrer ein 23-jähriger Beifahrer und ein 19-jähriger Insasse auf der Rückbank. Verletzt wurden der Fahrer und der 19-Jährige, der umgehend medizinisch versorgt wurde. Der 22-jährige Fahrer erlag jedoch später seinen schweren Verletzungen.
Großaufgebot am Tatort am Ostersonntag
Am Ostersonntag waren zahlreiche Polizeikräfte in der engen Straße im Einsatz, wo das verfolgte Auto offensichtlich zum Stehen gekommen war. Ein dpa-Fotograf berichtete, dass Kriminaltechnik und Spurensicherung vor Ort seien. Der Bereich um die Sackgasse wurde weiträumig abgesperrt und mit einem Sichtschutz versehen. Am Ende der schmalen Sackgasse befindet sich eine Treppe.
In der Straße stand ein blaues Auto mit einem erkennbaren Loch in der Windschutzscheibe und einem kaputten Fenster auf der Fahrerseite. Vor und hinter diesem Fahrzeug parkten Polizeiautos. Eine Anwohnerin berichtete, sie habe nachts Schüsse gehört, während andere Bewohner angaben, die ganze Nacht über Martinshörner vernommen zu haben.
Rechtliche Grundlagen für Schusswaffeneinsatz
Im Saarländischen Polizeigesetz ist genau geregelt, wann die Polizei Schusswaffen einsetzen darf. Paragraf 57 Absatz 1 besagt: „Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.“
Wenn ein Schuss mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung darstelle. Absatz zwei regelt den Einsatz zur Festnahme von Personen, die sich der Festnahme durch Flucht entziehen wollen und eines Verbrechens dringend verdächtigt werden.
Experte: Schusswaffeneinsatz als allerletztes Mittel
Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“ Auch dann gelte die Regel, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
Der Wissenschaftler wies darauf hin, dass es extrem schwierig sei, auf ein sich bewegendes Ziel zu schießen. In der Ausbildung werde Polizisten daher beigebracht, auf die größte Fläche des Körpers zu zielen. „Ein normaler Polizeibeamter kann gar nicht so präzise schießen. Wenn sich das Auto bewegt, ist das für jemanden, der normal befähigt ist, schwierig“, so Singelnstein.
Vergleich zu ähnlichen Fällen
Die Staatsanwaltschaft teilte zunächst keine Details dazu mit, wie viele Polizisten wie viele Schüsse abgegeben haben. Der Vorfall erinnert an einen ähnlichen Fall aus dem vergangenen Jahr: In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21-jährigen Lorenz. Der gewaltsame Tod des jungen Mannes hatte damals für Entsetzen, Anteilnahme und Proteste gesorgt.
Laut einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hat die Polizei im vergangenen Jahr im Einsatz 17 Menschen erschossen. Im Fall Lorenz klagte die Staatsanwaltschaft Oldenburg im November den 27-jährigen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an, da dieser irrtümlich geglaubt haben soll, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte mit, dass wegen der laufenden Ermittlungen zunächst keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden können. Der Vorfall wirft erneut Fragen zum Einsatz von Schusswaffen durch Polizeikräfte auf.



