Bayern: 100-jährige Kundin verdächtigt Bankberater - 100.000 Euro und Münzen verschwunden
100-jährige Kundin verdächtigt Bankberater in Bayern

Bayern: 100-jährige Kundin verdächtigt Bankberater - 100.000 Euro und Münzen verschwunden

Ein mysteriöser Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz in Niederbayern: Die 100-jährige Anna B. aus Dingolfing verdächtigt ihren ehemaligen Kundenbetreuer bei der Sparkasse, sie um erhebliche Vermögenswerte gebracht zu haben. Es geht um den Diebstahl von mindestens 100 Gold- und Silbermünzen sowie 100.000 Euro Bargeld. Trotz mehrfacher Einstellungen des Verfahrens gibt es nun neue Bewegung in dem spektakulären Bankkrimi.

Jahrelanger Kampf um Gerechtigkeit

Seit mehr als vier Jahren setzt sich Anwalt Bernhard Brunner für seine Mandantin Anna B. ein. Die Seniorin feierte im März ihren 100. Geburtstag - doch statt Ruhe im Alter bestimmt der ungelöste Fall ihr Leben. Nun könnte endlich Bewegung in die Angelegenheit kommen: Die Staatsanwaltschaft Landshut hat das Ermittlungsverfahren nach mehreren Einstellungen wieder aufgenommen. Grund sind laut Behördenangaben "neue Ermittlungsansätze".

Die mysteriösen Vorfälle in der Sparkasse Dingolfing

Die Geschichte beginnt im August 2021 im Schließfachraum der Sparkasse Dingolfing. Bei einem Besuch stellt Anna B. laut ihrem Anwalt fest, dass wertvolle Münzen fehlen - Erbstücke, teilweise aus dem 16. Jahrhundert. Die Säckchen, in denen sie aufbewahrt wurden, sind leer. Insgesamt sollen mindestens 100 Gold- und Silbermünzen mit einem geschätzten Wert von 200.000 Euro verschwunden sein.

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Doch das ist nicht alles: Bei internen Untersuchungen der Sparkasse fällt eine Barauszahlung von 100.000 Euro im Mai 2018 auf dem Sparbuch der Seniorin auf. Laut Prüfbericht nahm der Kundenbetreuer den Bargeldbetrag entgegen und quittierte ihn. Anna B. beteuert jedoch, das Geld nie erhalten zu haben.

Verdächtiger bestreitet alle Vorwürfe

Die Seniorin verdächtigt ihren langjährigen Kundenbetreuer, der sie jahrelang in den Tresorraum begleitete, ihren Zugangscode kannte und über den Inhalt des Schließfachs Bescheid wusste. Der mittlerweile nicht mehr für die Bank tätige Berater bestreitet alle Vorwürfe vehement. Er gab sogar eine eidesstattliche Erklärung ab, dass er weder das Geld noch die Münzen genommen habe.

Thomas Krimmel, der Verteidiger des Bankers, verweist auf die Unschuldsvermutung: "Es gilt die Unschuldsvermutung." Mehr will er aktuell nicht zu der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen seinen Mandanten sagen.

Komplexe Vereinbarungen und Schweigeklauseln

Die Sparkasse reagierte auf die Vorwürfe mit internen Untersuchungen. In einer Vereinbarung vom 29. November 2021 erstattete die Bank der Seniorin die 100.000 Euro zurück, da "der Verbleib des Bargeldes nicht aufgeklärt werden kann". In einer zweiten Vereinbarung selben Datums verpflichtete sich der Kundenberater - ohne Schuldeingeständnis - ebenfalls 100.000 Euro für die verschwundenen Münzen zu zahlen.

Beide Dokumente enthalten jedoch eine Klausel zum "dauerhaften Stillschweigen". Anna B. erklärte sich bereit, ihre Vorwürfe weder straf- noch zivilrechtlich weiterzuverfolgen. Trotzdem erstattete sie im Januar 2022 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen mit Hindernissen

Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte das Verfahren insgesamt dreimal gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung ein, weil sich der Tatverdacht aus ihrer Sicht nicht erhärten ließ. Doch Anwalt Brunner legte Beschwerde ein - insgesamt dreimal, darunter einen Antrag auf Klageerzwingung.

Für den Juristen wiegen die Verdachtsmomente schwer: Die Kriminalpolizei fand bei dem Beschuldigten Hunderte Gold- und Silbermünzen - unter anderem in dessen eigenem Schließfach in der Sparkasse. Der Banker habe zwar Erklärungen parat gehabt, aber laut Brunner keine Herkunftsnachweise vorgelegt.

Besonders mysteriös: Im Sommer 2022 wurde bei Anna B. ein Wangenabstrich für einen DNA-Test durch die Kriminalpolizei veranlasst. Wären auf den sichergestellten Münzen passende Vergleichsproben gefunden worden, hätte das die Wende bedeuten können. Warum es dazu nicht kam, bleibt für Brunner ein Rätsel.

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Position der Sparkasse

Die Pressestelle der Sparkasse Niederbayern-Mitte betont die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden: "Der Sparkasse liegt eine eidesstattliche Versicherung vor und den ermittelnden staatlichen Stellen liegen unseres Wissens bis heute keine belastbaren Beweise vor. Nach rechtlichem Status gilt der Tatbestand der Unschuldsvermutung."

Zur Rückzahlung der 100.000 Euro erklärt die Bank: "Diese gründet auf dem berechtigten Kundenanspruch aus einer Spareinlage. Die besagte Auszahlung wurde entgegen unserer ausdrücklichen, schriftlich fixierten Ordnung zum Kassenverkehr nicht korrekt abgewickelt." Die Entschädigung sei aus einem Aufwandskonto gezahlt worden, außerdem verfüge die Sparkasse über eine betriebliche Haftpflichtversicherung.

Hoffnung nach Jahren des Wartens

Für Anwalt Brunner ist die wiederholte Wiederaufnahme der Ermittlungen ein "zarter" Hoffnungsschimmer - und das Ergebnis seiner Hartnäckigkeit. Seit rund 50 Monaten setzt er sich für seine Mandantin ein. Der Jurist sagt: "In meinem ganzen Leben habe ich noch nie so hart für etwas gekämpft."

Ob der Fall nun endlich vor Gericht verhandelt wird, bleibt abzuwarten. Für die 100-jährige Anna B. und ihren Anwalt bedeutet die Wiederaufnahme des Verfahrens zumindest eine Chance auf späte Gerechtigkeit in einem Fall, der die bayerische Sparkassenlandschaft seit Jahren beschäftigt.