Die Sozialgerichte in Thüringen sehen sich mit einer stetig wachsenden Zahl von Streitfällen konfrontiert. Wie der Deutsche Richterbund mitteilte, wurden im Jahr 2025 insgesamt 6.597 Verfahren registriert. Dies bedeutet einen Anstieg um 372 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, als 6.225 Verfahren anhängig waren. Die Auseinandersetzungen drehen sich vor allem um Leistungen wie Bürgergeld, gekürztes Arbeitslosengeld, Renten oder Elterngeld.
Bundesweiter Trend bestätigt sich
Thüringen liegt mit dieser Entwicklung im bundesweiten Trend. Erstmals seit 2021 wurden in Deutschland wieder mehr als 300.000 neue Sozialgerichtsverfahren eröffnet. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld oder um Ansprüche aus der Sozialversicherung treiben die Fallzahlen deutlich nach oben.“ Dieser Anstieg belastet die ohnehin knappen personellen Ressourcen der Gerichte zusätzlich.
Mehr Eil- und Hauptsacheverfahren
In Thüringen stieg sowohl die Zahl der Eilverfahren, die einen einstweiligen Rechtsschutz betreffen, als auch die der Hauptsacheverfahren. Bei den Eilverfahren wurden 498 Fälle gezählt, nach 374 im Jahr 2024 – ein Plus von rund 33 Prozent. Die Hauptsacheverfahren stiegen von 5.851 auf 6.099. Im bundesweiten Durchschnitt nahm die Verfahrenszahl um zehn Prozent zu.
Im Freistaat gibt es vier Sozialgerichte: in Nordhausen, Gotha, Meiningen und Altenburg. Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Erfurt. Diese Gerichte müssen die wachsende Arbeitslast bewältigen.
Ausblick: Weitere Steigerung erwartet
Der Richterbund geht davon aus, dass die Zahlen für 2026 und 2027 weiter steigen werden. Ein Grund könnte die Umstellung vom Bürgergeld auf die neue Grundsicherung zum 1. Juli sein, ebenso wie weitere angekündigte Reformen des Sozialstaats. Diese Veränderungen dürften zu zusätzlichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen, da Betroffene ihre Ansprüche vor Gericht klären lassen.



