Protestaktion auf Felßners Hof: Juristische Aufarbeitung
Die Protestaktion von Tierrechtsaktivisten auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner hat nun ein juristisches Nachspiel. Am 10. Juni beginnt in Nürnberg ein Prozess gegen sieben Beschuldigte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs. Die Gruppe „Animal Rebellion“ hatte nach eigenen Angaben mit der Aktion gegen die mögliche Ernennung des CSU-Politikers zum Bundesagrarminister demonstriert. Felßner zog in der Folge seine Kandidatur zurück.
Hintergrund der Proteste
Die Aktivisten sollen am 24. März 2025 unberechtigt Felßners Anwesen in Lauf an der Pegnitz betreten haben. Dort zündeten sie Pyrotechnik und protestierten mit Bannern und Plakaten gegen vermeintlich tierschutzrelevante Missstände. Eine Justizsprecherin bestätigte diese Vorwürfe. Später wurde bekannt, dass das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf Felßners Hof Mängel bei der Tierhaltung festgestellt hatte, etwa bei Einstreu und Entmistung. Nach Angaben von Felßner wurden diese Mängel umgehend behoben.
Prozessdetails
Die Hauptverhandlung führt das zuständige Amtsgericht in Hersbruck. Aus Platzgründen findet sie jedoch im Nürnberger Justizgebäude statt. Das Gericht hat zunächst zwei Verhandlungstermine angesetzt: am 10. und 17. Juni. Die Angeklagten müssen sich wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs verantworten. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Vorfälle bewertet und ob weitere Zeugen oder Beweise vorgelegt werden.



