Pflegekosten: Wann das Sozialamt aufs Eigenheim zugreift
Pflegekosten: Sozialamt kann Eigenheim verwerten

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht sämtliche Kosten, die Pflegebedürftigen entstehen. Daher müssen Betroffene oft erhebliche Eigenanteile tragen, insbesondere bei der Unterbringung in Pflege- oder Seniorenheimen. Wenn das Geld nicht reicht, kann das Sozialamt einspringen – aber unter Umständen auch das Eigenheim verwerten. Der Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann hat nun gefordert, dass Pflegebedürftige ihr Eigenheim zur Finanzierung der Pflegekosten einsetzen müssen. Doch diese Forderung ist keineswegs neu.

Bereits geltende Regelung zur Eigenheimverwertung

Bereits heute können Pflegebedürftige, die die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten nicht selbst tragen können, beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklärt: „Das Sozialamt prüft dann, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen eingesetzt werden muss.“ Dabei wird zunächst das Barvermögen bis zu einem Freibetrag von 10.000 Euro herangezogen. Für Empfänger von Hilfe zur Pflege kann ein weiterer Freibetrag von bis zu 25.000 Euro als angemessen gelten und bleibt unangetastet.

Immobilie als Vermögen

Auch Immobilien können bereits jetzt vom Sozialamt zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden, sofern sie nicht dem Schonvermögen unterliegen. Geschützt ist die Immobilie, wenn sie als angemessen gilt und bei ambulanter Pflege vom Pflegebedürftigen selbst bewohnt wird oder bei vollstationärer Pflege vom Ehepartner bewohnt wird. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Größe des Hauses und Grundstücks, der Ausstattung sowie dem Wert des Grundstücks.

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Unterhaltspflicht von Angehörigen

Zudem können unterhaltsverpflichtete Angehörige, wie Kinder, vom Sozialamt in Anspruch genommen werden, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Dabei spielt das Vermögen der Angehörigen keine Rolle.

Die Forderung von Stegemann zielt darauf ab, die Eigenverantwortung zu stärken, doch die rechtlichen Grundlagen für die Verwertung von Immobilien bestehen bereits. Pflegebedürftige sollten sich frühzeitig über ihre finanzielle Situation und mögliche Schutzmaßnahmen informieren.

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