Länder fordern schärfere Regeln beim Selbstbestimmungsgesetz
Länder fordern schärfere Regeln beim Selbstbestimmungsgesetz

Mehrere Bundesländer drängen auf eine Verschärfung des Gesetzes zur Selbstbestimmung (SBGG). Eine gemeinsame Initiative der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zielt darauf ab, die Rechte trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, gleichzeitig aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu unterbinden. Das teilte das sächsische Justizministerium mit. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ über die Pläne berichtet.

Fall Liebich als Auslöser für die Debatte

Auslöser der Diskussion ist der Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich angesichts dieses Falls für eine Reform des Gesetzes ausgesprochen. Liebich, die ursprünglich als Sven Liebich bekannt war, wurde im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven in Marla Svenja ändern. Kritiker werfen ihr vor, das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht zu haben. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt in das Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Sie wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet, gegen die Liebich noch Beschwerde einlegen kann.

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Prüfmechanismus für Standesämter gefordert

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bitten die Bundesregierung, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Konkret schlagen sie vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter in solchen Fällen tätig werden können.

„Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni eingebracht werden.

Unterstützung aus der Union

Unterstützung erhalten die drei Länder vom Unions-Fraktionsvize Günter Krings. Der Fall Liebich habe erneut gezeigt, wie missbrauchsanfällig das Gesetz in seiner aktuellen Fassung sei, sagte der CDU-Politiker. Daher sei es gut, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes vereinbart hätten. Um diese Überprüfung, die eigentlich bis zum 31. Juli abgeschlossen sein soll, kümmert sich vereinbarungsgemäß das Bundesfamilienministerium.

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