Die klammen Kassen der Kommunen stehen im Mittelpunkt der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag. Bund und Länder erwägen Einsparungen bei Sozialleistungen, die vor allem Familien und Alleinerziehende treffen könnten. Konkret geht es um die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und den Unterhaltsvorschuss.
Kostenexplosion in den Kommunen
Die Ausgaben für diese Bereiche sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Laut Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund haben sich die Kosten für Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe seit 2014 mehr als verdoppelt. „Höhere Gehälter durch Tarifabschlüsse und der erweiterte Leistungsumfang durch Inklusionsgesetze haben zu dieser Explosion geführt“, so Elxnat. Allein für dieses Jahr rechnen die Kommunen mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro.
Bund zeigt sich zurückhaltend
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) machte bereits klar: „Wir können nicht unbegrenzt alles bezahlen.“ Statt zusätzlicher Zahlungen an die Kommunen setzt die Bundesregierung auf Kostensenkungen, was faktisch Leistungskürzungen bedeutet. Die Länder drängen auf eine stärkere Beteiligung des Bundes, doch die Haushaltslage in Berlin ist ebenfalls angespannt.
Drohende Einschnitte bei der Jugendhilfe
Ein zentraler Punkt ist die 1:1-Begleitung für Kinder mit Behinderung in Schulen. Bislang haben diese Kinder Anspruch auf eine individuelle Schulbegleitung. Künftig könnte dies die Ausnahme werden; stattdessen wäre die Regel die Betreuung durch sogenanntes Pooling, bei dem eine Fachkraft mehrere Kinder gleichzeitig unterstützt. Ähnliche Pläne gibt es für die Hochschulbegleitung von Erwachsenen mit Behinderung.
Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, warnt: „Familien würden deutlich stärker belastet, zulasten häufig von Frauen. Schulen und Kitas, die schon jetzt hoch belastet sind, droht eine Überforderung.“
Unterhaltsvorschuss: Altersgrenze könnte zurückkommen
Besonders hart könnte es Alleinerziehende treffen. Der Unterhaltsvorschuss, den der Staat zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, beträgt bis zu 394 Euro monatlich. Seit 2017 wird er bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt; zuvor nur bis zum 12. Lebensjahr. Die Ausgaben der Kommunen haben sich zwischen 2016 und 2024 fast vervierfacht. Nun wird eine „Neujustierung“ der Altersgrenze diskutiert, was faktisch eine Rückkehr zur alten Regelung bedeuten könnte.
Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, sagt: „Alleinerziehende sind in großer Sorge, wie sie über die Runden kommen können, wenn der Unterhaltsvorschuss wegbricht. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter alle minderjährigen Kinder unterstützen, die keinen Kindesunterhalt bekommen.“
Offene Fragen und Ausblick
Wo und wie viel am Ende tatsächlich gekürzt wird, ist noch offen. Marc Elxnat vom Städte- und Gemeindebund betont jedoch: „Mit Kürzungen allein werden wir keine 30 Milliarden Euro sparen.“ Ohne zusätzliche Mittel aus Berlin wird eine Lösung kaum möglich sein. Die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag wird erste Weichen stellen.



