Fast alle Neubürger in Deutschland wählen den Doppelpass
Fast alle Neubürger nutzen den Doppelpass

Seit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 können Eingebürgerte in Deutschland grundsätzlich ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Neue Daten des Mediendienstes Integration zeigen nun, dass die überwältigende Mehrheit der Neubürger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. In den Städten, die Daten erhoben haben, lag die Quote der Mehrstaatigkeit zwischen 85 und 98 Prozent.

Gründe für den Verzicht auf den Doppelpass

Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, waren entweder vor der Einbürgerung staatenlos oder stammten aus Ländern, die Mehrstaatigkeit nicht oder nur in Ausnahmefällen erlauben. Dazu gehören Indien, Äthiopien und Eritrea. In diesen Fällen war die Beibehaltung der alten Staatsangehörigkeit rechtlich nicht möglich.

Die Reform von 2024

Die damalige Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Reform beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seitdem dürfen Einbürgerungswillige generell ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Zuvor war dies nur für EU-Bürger oder in bestimmten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Herkunftsstaat die Entlassung verweigerte. Zudem verkürzte die Reform die erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Eine sogenannte Turbo-Einbürgerung für besonders gut Integrierte nach drei Jahren wurde von der nachfolgenden schwarz-roten Bundesregierung jedoch wieder gestrichen.

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Auswirkungen auf die Einbürgerungsbereitschaft

Die frühere Regelung, die Mehrstaatigkeit nicht generell zu erlauben, hatte viele Menschen abgeschreckt, die sich emotional oder kulturell mit ihrem Herkunftsland verbunden fühlen. Auch praktische Gründe wie erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder Arbeitsmöglichkeiten in beiden Staaten spielten eine Rolle. Die Reform hat diese Hürde beseitigt.

Politische Debatten um den Doppelpass

Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt politisch umstritten. Die AfD lehnt sie weitgehend ab und will sie nur in begründeten Einzelfällen zulassen. Auch die Union, insbesondere Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (beide CDU), äußern Skepsis. Sie argumentieren mit möglichen Loyalitätskonflikten und der Gefahr von Parallelgesellschaften. Die SPD hingegen befürwortet die Regelung.

Einbürgerungszahlen 2025

Die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge sank 2025 im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent auf etwa 189.000. Die meisten Anträge gingen in Berlin ein (rund 36.100), gefolgt von München mit rund 17.800. In München besteht jedoch ein erheblicher Bearbeitungsstau: Anfang Mai lagen dort mehr als 40.200 Anträge zur Entscheidung. Insgesamt dürften 2025 deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen erfolgt sein, wie Zahlen aus Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen.

Häufigste Herkunftsländer

Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, gefolgt von der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen sichern und mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne Straftaten in Deutschland gelebt haben. Hinzu kommen ein Identitätsnachweis, Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung sowie ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens.

Überprüfung durch den Verfassungsschutz

Vor der Einbürgerung wird eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt, um Hinweise auf Extremismus oder Islamismus zu prüfen. Im vergangenen Jahr übermittelte der Verfassungsschutz in weniger als einem Prozent der Fälle Erkenntnisse. Die Zahl der Ablehnungen aufgrund solcher Hinweise lag in den Städten, die Daten erhoben, im niedrigen einstelligen Bereich. In Thüringen etwa betraf dies nur zwei von 4542 überprüften Antragstellern.

Bekenntnis zum Existenzrecht Israels

In Sachsen-Anhalt wurden zwölf Einbürgerungsanträge abgelehnt, weil die Antragsteller kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten. Diese Anforderung besteht dort seit Anfang 2023. Mitte 2025 führte auch Brandenburg eine entsprechende Regelung ein, Daten dazu lagen dem Mediendienst jedoch nicht vor.

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