Die Zahl der Beschwerden über die sächsische Polizei ist im Jahr 2025 leicht gesunken. Die Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei registrierte insgesamt 250 Beschwerden, wie die Staatskanzlei mitteilte. Im Vorjahr waren es noch 268 Beschwerden.
Von den 250 Beschwerden stammten 237 von Bürgern und 13 von Polizeibediensteten. Inhaltlich kritisierten die Beschwerdeführer überwiegend das Verhalten von Polizeibeamten. 32 Beschwerden erwiesen sich als begründet, 46 als teilweise begründet – das entspricht rund 31 Prozent aller geprüften Fälle. Etwa die Hälfte der Beschwerden wurde als unbegründet eingestuft, in 19 Prozent konnte keine Entscheidung getroffen werden, etwa weil straf- oder disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
In 19 Fällen nahm die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete auf. In drei Fällen leitete der jeweilige Dienstvorgesetzte disziplinarrechtliche Verfahren ein. Die Kritik richtete sich vor allem gegen unangemessenes Auftreten oder unsensible Kommunikation, aber auch gegen Mängel bei Verkehrskontrollen und vorschriftswidriges Verhalten bei Dienstfahrten.
Neben den Beschwerden gingen 124 sonstige Anliegen ein, darunter Nachfragen zum Ermittlungsstand, Bitten um Auskunft oder Löschung persönlicher Daten sowie Hinweise auf Ruhestörungen. Die Beschwerdestelle ist bei der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt und soll Bürgern sowie Polizeibeschäftigten eine unabhängige Anlaufstelle bieten.



