Bonn: 64-Jähriger wegen Totschlags an Hotelier zu neun Jahren Haft verurteilt
Neun Jahre Haft für Totschlag an Hotelier in Bonn

Urteil im Fall des getöteten Hoteliers aus Bornheim

Das Bonner Landgericht hat einen 64-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Angeklagte soll seinen langjährigen Freund, einen 70-jährigen Hotelier aus Bornheim, getötet haben. Das Gericht folgte damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wegen Raubmords eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte.

Tathergang und Beweislage

Laut Urteil war der Angeklagte am 18. August 2025 im Büro des Hoteliers erschienen und hatte ihn mit einem Gegenstand erdrosselt. Anschließend umwickelte er den Kopf des Opfers fast vollständig mit drei verschiedenen Klebebändern. Die Kammer sah die Täterschaft als erwiesen an, gestützt auf zahlreiche DNA-Spuren an der Leiche, auch unter dem Klebeband, sowie auf widersprüchliche Angaben des Angeklagten.

Das Gericht betonte, es gebe ein Bündel von Indizien, das für eine Verurteilung ausreiche. Da jedoch unklar blieb, wie es zur Tat kam – möglicherweise nach einem spontanen Streit –, sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an.

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Reaktionen und weiteres Vorgehen

Der Verteidiger Martin Kretschmer bezeichnete das Urteil als Überraschung, mit der niemand gerechnet habe. Er hatte zuvor Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Der 64-Jährige bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss und beteuerte, seinen Freund, den er 30 Jahre kannte, nicht getötet zu haben. Die DNA-Spuren erklärte er mit seiner jahrelangen Anwesenheit in der Pension. Der Angeklagte will das Urteil anfechten; sein Verteidiger kündigte Revision an.

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