Haftstrafe: Babyfon-Video überführt Sohn nach Tod der Mutter
Babyfon-Video überführt Sohn nach Tod der Mutter

Ein 28-jähriger Mann aus Niedersachsen ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Mutter getötet haben soll. Das Landgericht Verden sprach den Angeklagten des Totschlags schuldig. Die Tat war durch ein Video eines Babyfons aufgeklärt worden, das die entscheidenden Minuten dokumentierte.

Der Fall im Detail

Die 59-jährige Mutter war im vergangenen Jahr tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Zunächst deutete alles auf einen natürlichen Tod hin. Doch die Ermittler hatten Zweifel. Sie sicherten unter anderem ein Babyfon, das die Frau in ihrem Schlafzimmer installiert hatte, um ihren pflegebedürftigen Ehemann zu überwachen.

Das Gerät zeichnete kontinuierlich auf, was im Raum geschah. Auf der Aufnahme war zu hören, wie der Sohn die Mutter attackierte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Frau gewürgt und ihr anschließend einen Gegenstand in den Mund gesteckt zu haben, um den Tod zu beschleunigen.

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Die Beweislage

Das Video war der entscheidende Beweis. Die Verteidigung hatte versucht, die Aufnahme anzufechten, doch das Gericht ließ sie zu. Der Angeklagte selbst schwieg zu den Vorwürfen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er die Tat begangen hatte.

Das Urteil lautet auf acht Jahre Haft. Der Mann hatte zuvor keine Vorstrafen. Die Tat geschah offenbar im Affekt, nach einem Streit um die Pflege des Vaters. Die Mutter hatte den Sohn mehrfach aufgefordert, sich mehr um den kranken Ehemann zu kümmern.

Reaktionen und Ausblick

Die Familie zeigte sich erschüttert. Der Vater, der aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, erfuhr erst nach dem Urteil von den Details. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, während die Verteidigung Revision ankündigte.

Der Fall wirft Fragen zum Datenschutz auf: Darf ein Babyfon als Beweismittel verwendet werden? Die Richter bejahten dies, da die Aufnahme nicht gezielt zur Überwachung des Sohnes angefertigt wurde, sondern zur Pflege des Vaters. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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