Das Heidebad in Halle an der Saale hat eine umstrittene Einlassregel eingeführt: Kein Deutsch, kein Eintritt. Betreiber Mathias Nobel verteidigt die Maßnahme mit einem konkreten Sicherheitsvorfall. Am Wochenende des 20. und 21. Juni musste er persönlich ein Kleinkind aus metertiefem Wasser retten. Der See ist stellenweise bis zu 13 Meter tief.
Betreiber: Baderegeln müssen verstanden werden
„Wir müssen uns sicher sein, dass die Besucherinnen und Besucher unsere Baderegeln verstehen und so konsequent sein, um die Sicherheit der Badegäste gewährleisten zu können“, sagte Nobel. Die Entscheidung sei auch auf Kritik gestoßen. Dennoch bleibe man konsequent. „Wenn die Sprachkenntnis eher schlecht ist, wir aber das Gefühl haben, dass die Menschen wissen, wie sich am Wasser zu verhalten wird, dürfen sie natürlich bei uns baden“, erklärte Nobel. Im Einzelfall werde entschieden.
Rechtliche Einordnung: Mittelbare Diskriminierung?
Der „Spiegel“ berichtet, dass die Rechtsprechung bislang keine Beispiele für ähnliche Regeln kenne. Sprachkenntnisse und Sprachtests würden in der juristischen Literatur und vom Bundesarbeitsgericht normalerweise als klassische Beispiele mittelbarer Diskriminierung angesehen. Nobel hält dagegen: Vor allem an heißen Tagen sei am Einlass viel los, sodass eine neue Regelung ergänzend zu den Hinweisschildern nötig gewesen sei. Seit Einführung seien vereinzelt Menschen nicht hereingelassen worden.
Rettungsschwimmer und Personal entlasten
Nobel betonte, dass Kinder verstehen müssten, wie sie sich am Wasser zu verhalten hätten und in Aufsicht von Personen sein müssten, die ebenfalls wüssten, wie zu handeln sei. Zudem müssten Rettungsschwimmer die Gäste ansprechen können. Bei Gruppen ohne eine Person mit ausreichenden Deutschkenntnissen kämen Bedenken auf. Die Regelung solle auch die Bademeister entlasten. In der Vergangenheit habe es Diskussionen gegeben, weil diese nicht bereit gewesen seien, Schwimmregeln einzeln in ein Übersetzungsprogramm zu sprechen. „Mein Personal ist so schon an der Grenze“, so Nobel.
Anderer Ansatz in Jena
Die Stadtwerke Jena, die mehrere Bäder und einen Badesee betreiben, handhaben das Thema anders. Eine Sprecherin betonte: „Die Jenaer Bäder stehen grundsätzlich allen Gästen offen. Ein Zutrittsverbot oder ein Verweis aus dem Bad erfolgt ausschließlich bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung. Herkunft, Nationalität oder Sprache spielen dabei keine Rolle.“ Es gebe dort keine Überlegungen, vergleichbare Regelungen einzuführen. Bisher seien keine Fälle bekannt, in denen mangelnde Deutschkenntnisse zu gefährlichen Situationen geführt hätten.
DLRG: Kommunikation ist nicht nur Sprache
Holger Friedrich, Geschäftsführer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Sachsen-Anhalt, sagte: „Unsere Arbeit wird deutlich erschwert, wenn der Badegast nicht versteht – oder verstehen will.“ Die DLRG entscheide nicht über den Zutritt, könne aber Betreibern darstellen, wo und warum es zu Problemen komme. Besonders an Sprungtürmen oder Rutschen komme es immer häufiger vor, dass Badegäste Regeln nicht befolgten. „Da für Ordnung zu sorgen, ist eigentlich gar nicht die Aufgabe der DLRG und lenkt von der eigentlichen Arbeit ab.“ Immer häufiger gebe es Badegäste, die von Regeln nichts wissen wollten. „Das hat dann in erster Linie gar nichts mit der Sprache an sich zu tun. Aber natürlich wird es umso komplizierter, wenn es Sprachbarrieren gibt.“
Unfall in Weinheim: Verstoß gegen Sicherheitsregeln
Diskussionen um die Einhaltung von Regeln hatte es zuletzt nach einem Unfall im Spaßbad „Miramar“ in Weinheim (Baden-Württemberg) gegeben. Ein 25 Jahre alter Mann starb nach einem Unfall in einer Rutsche. Ein Bad-Sprecher erklärte: „Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kam es im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die geltenden Nutzungs- und Sicherheitsregeln zu dem Unfallgeschehen.“



