EU verschärft Asylregeln: Reform in Kraft getreten
EU-Asylreform tritt in Kraft: Schärfere Regeln

In der Europäischen Union sind seit Mitternacht deutlich verschärfte Asylregeln in Kraft getreten. Diese sollen schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Die Reform, um die jahrelang gerungen wurde, zielt darauf ab, die Sekundärmigration innerhalb der EU zu unterbinden – also die Weiterwanderung von Schutzsuchenden aus Ländern wie Griechenland oder Italien nach Deutschland. Dieser Umstand hatte über Jahre hinweg immer wieder zu Konflikten zwischen den Mitgliedsstaaten geführt.

Solidaritätsmechanismus als Ausgleich

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, sieht das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) nun einen sogenannten Solidaritätsmechanismus vor. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte zum Inkrafttreten, dass Geas das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärke und Europa mehr Kontrolle verschaffe.

Deutschland zunächst ohne Beitrag

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten. Grund dafür ist, dass der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Da Fristen zur Rücküberstellung inzwischen abgelaufen sind, musste Deutschland die Zuständigkeit für viele dieser Verfahren ohnehin übernehmen. Ähnliches gilt für Frankreich.

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Grenzverfahren zur Entlastung

Zusätzlich sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. In dieser Zeit müssen sie damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Außengrenze eingerichtet haben.

Deutschland richtet Außengrenzeinrichtungen ein

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Dennoch wird es auch hierzulande Außengrenzverfahren geben – etwa an den großen internationalen Flughäfen in München und Frankfurt am Main. Dafür sollen insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften zur Verfügung stehen, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg nimmt heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb auf. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung.

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