Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 69-jährigen Schornsteinfeger und einen 60-jährigen Hausmeister wegen des Todes einer 24-jährigen Frau angeklagt. Die Frau starb im Jahr 2022 in ihrer Erdgeschosswohnung im Stadtteil Nikolassee an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Drei weitere Bewohner des Hauses mussten aufgrund der Gasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Vorwürfe: Mängel an Gasheizung nicht erkannt
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten Mängel an einer Gasheizung im Heizungskeller des Wohnhauses nicht ordnungsgemäß behandelt haben. Das Kohlenmonoxid sei aus dem Heizungskeller in die Wohnungen aufgestiegen. Ursachen waren unter anderem ein fehlendes Abgasrohr und eine zu kleine Öffnung für die Verbrennungsluft. Der Schornsteinfeger soll die Heizung bei einer Kontrolle im Jahr 2020 trotz dieser Mängel freigegeben haben. Der Hausmeister wiederum soll bei einem Kontrollgang im Heizkeller im Jahr 2022 die Heizung nicht abgeschaltet haben, obwohl dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft notwendig gewesen wäre.
Fahrlässige Tötung und Körperverletzung
Der Schornsteinfeger wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der Hausmeister muss sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht verantworten. Beide bestreiten die Vorwürfe, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Fall zeigt die schwerwiegenden Folgen von Nachlässigkeiten bei der Wartung von Gasheizungen auf. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses, farbloses und hochgiftiges Gas, das bereits in geringen Konzentrationen tödlich wirken kann.



