Mordfall Fabian: Abgehörtes Telefonat belastet Gina H.
Mordfall Fabian: Telefonat belastet Angeklagte Gina H.

Im Prozess um den Mord an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow belastet ein abgehörtes Telefonat die Angeklagte Gina H. (30) schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 aus Eifersucht mit sechs Messerstichen getötet und seine Leiche anschließend mit Grillanzünder verbrannt zu haben.

Brandbeschleuniger im Carport gefunden

Im Carport von Gina H. fanden Ermittler eine geöffnete schwarze 1-Liter-Flasche mit Grillanzünder. Mehr als die Hälfte der Flüssigkeit fehlte. Laut einem Brandermittler (67) reichen bereits 600 Milliliter aus, um eine Leiche vollständig zu verbrennen. Die Flasche stammt von der Angeklagten. Untersuchungen von Fabians Schuhen, Ärmelbündchen und Erdproben bestätigten den Verdacht, dass die Leiche mit Brandbeschleuniger übergossen wurde.

Abgehörtes Telefonat belastet Angeklagte

Besonders belastend ist ein Telefonat vom 17. Oktober 2025, das die Polizei mitschnitt und nun vor Gericht abspielte. Gina H. sagte zu ihrem Nachbarn Olaf K.: „Ich bin diejenige, die am Arsch ist, weil sie mir irgendeinen Scheiß anhängen wollen. Weil sie von ihm irgendwas im Auto gefunden haben … Dann fängt's an mit der Brandbeschleunigerflasche, die ich irgendwo mal im Auto liegen hatte. Ich weiß nicht, ob die noch da liegt, ich hoffe nicht.“ Ein Tag später telefonierte sie mit einem Bekannten: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe nichts getan … Scheiße, nicht, dass ich den Brandbeschleuniger noch im Auto hab. Ich bete dafür, dass der nicht im Auto ist.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Zeitpunkt der Äußerungen verdächtig

Staatsanwalt Oliver Schley hält den Zeitpunkt für verdächtig: „Als der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannt war, dass der Leichnam verbrannt war, ging es in den Gesprächen der Angeklagten um Grillanzünder.“ Ihr Verteidiger Andreas Ohm entgegnete, dass Gina H. die Leiche selbst gefunden habe und daher von der Verbrennung wusste. Die Angeklagte hatte am 14. Oktober 2025 angeblich zufällig beim Spaziergang mit einer Freundin die Leiche entdeckt und die Polizei gerufen.

Kein Brandbeschleuniger an Kleidung

An Gina H.s Kleidung fanden Ermittler keinen Brandbeschleuniger. Ein Sachverständiger für forensische Chemie erklärte jedoch, dass ein normaler Waschgang ausreiche, um Rückstände zu entfernen, da Grillanzünder eine leicht flüchtige Flüssigkeit sei. Die Verhandlung vor dem Landgericht Rostock dauert an.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration