Magdeburg-Weihnachtsmarkt: Todesfahrer legt Revision gegen Urteil ein
Magdeburg: Todesfahrer legt Revision gegen Urteil ein

Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, der am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen in eine Menschenmenge raste, geht gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vor. Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat die Verteidigung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun prüfen, ob bei dem Urteil Rechtsfehler unterlaufen sind.

Lebenslange Haft wegen Mordes

Das Landgericht Magdeburg hatte den 51-jährigen Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Mann aus Saudi-Arabien, der bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt.

Keine Zweifel an Schuldfähigkeit

Die Richter bescheinigten dem Angeklagten eine „große Gefährlichkeit“. „Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen“, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg in der Urteilsbegründung. Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. An seiner Schuldfähigkeit tauchten keine Zweifel auf. Die Verteidigung sieht nun mögliche Rechtsfehler und hofft auf eine Aufhebung oder Abmilderung des Urteils durch den BGH.

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