Das Landgericht Hamburg hat einen 39-jährigen Türken wegen tödlicher Schüsse auf einen 34-jährigen Mann in Hamburg-Billstedt zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Die Strafkammer sprach den Angeklagten des Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Mord und versuchten Mord angeklagt.
Tatablauf und Hintergründe
Nach Überzeugung des Gerichts feuerte der Angeklagte am 26. Oktober 2024 in einer Wohnung mindestens acht Schüsse aus einer Pistole auf zwei Brüder ab. Das ältere Opfer, ein 34-Jähriger, starb noch am Tatort. Sein damals 30-jähriger Bruder wurde schwer verletzt und konnte nur durch eine Notoperation im Krankenhaus gerettet werden. Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann schilderte, dass sich die Tat in einem undurchsichtigen Milieu abspielte, das von Drogen, illegalem Aufenthalt sowie ungeklärten Wohn- und Arbeitsverhältnissen geprägt war. Auslöser war ein Streit über angebliche Schulden des Angeklagten.
Freundschaft und Kioskgeschäft
Der Angeklagte und die späteren Opfer kannten sich aus der Türkei und waren lange befreundet. Im Jahr 2023 eröffnete der 34-Jährige einen Kiosk in Billstedt. Da er jedoch eine feste Anstellung fand, bat er den Angeklagten, den Kiosk zu übernehmen. Es sei unklar, ob der Kioskbesitzer wusste, dass der 39-Jährige seit Jahren illegal in Deutschland lebte. Dieser war 2018 wegen Drogenhandels zu 22 Monaten Haft verurteilt worden und anschließend untergetaucht.
Steuerschulden und Eskalation
Das Finanzamt forderte für den Kioskbetrieb Steuern, die schließlich eine fünfstellige Höhe erreichten. Da der offizielle Betreiber der Kiosk war, wurde das Konto des 34-Jährigen gepfändet. Die Brüder verlangten vom Angeklagten die Begleichung der Schulden und drohten mit rechtlichen Schritten. Am Tattag verabredeten sich die Männer zu einem Gespräch. Der Angeklagte brachte eine mit 13 Schuss geladene Pistole mit. Als der Streit eskalierte, zog er die Waffe, entnahm eine Patrone und warf sie auf ein Sofa. Der Richter bezeichnete diese Geste als Erinnerung an Mafiastrukturen, um zu zeigen, dass es sich nicht um eine Spielzeugpistole handelte.
Notwehr abgelehnt
Die beiden Brüder ergriffen jeweils ein Messer und gingen auf den Angeklagten zu, um ihn zu entwaffnen. In dieser Situation gab der 39-Jährige die ersten beiden Schüsse auf den älteren Bruder ab. Trotz ihrer Gegenwehr und Verletzungen des Angeklagten feuerte dieser mindestens sechs weitere Schüsse ab, die auch den jüngeren Bruder trafen. Ein vierter anwesender Mann schlug dem Angeklagten die Pistole aus der Hand. Der 39-Jährige floh blutüberströmt auf die Straße und rief um einen Krankenwagen. Eine Nachbarin alarmierte die Polizei, die den Angeklagten festnahm. Er erklärte den Beamten, er habe einen Mann erschossen. Das Gericht sah keine Notwehr, da die akute Bedrohung durch die Waffe einen Angriff darstellte, dem die Brüder zuvorkommen wollten. Die Schüsse seien nicht gerechtfertigt gewesen.
Urteil und Verfahren
Richter Steinmann betonte, dass an der uneingeschränkten Schuld des Angeklagten keine Zweifel bestünden. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert. Das Gericht bedauerte, dass die einzigen beiden Augenzeugen nicht vernommen werden konnten: Der jüngere Bruder weigerte sich, aus der Türkei nach Hamburg zu kommen, trotz Zusicherung freien Geleits und Übernahme der Reisekosten. Auch der zweite Zeuge war nicht auffindbar. Daher standen dem Gericht nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei zur Verfügung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



