Gericht kippt nächtliche Schließung des Görlitzer Parks
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg im Eilverfahren als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung sorgte am Montagabend für Jubel bei der klagenden Initiative „Görli zaunfrei“. Dutzende Menschen versammelten sich im Park, feierten mit Musik und Getränken. Die Senatsumweltverwaltung kündigte bereits an, dass der Park ab Montagabend nicht mehr abgeschlossen werde.
Rechtswidrige Zuständigkeit
Das Gericht entschied, dass der Senat formell nicht zuständig für die Schließung sei, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Es handele sich um eine Eilentscheidung, die endgültige Klärung erfolge im Hauptverfahren. Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses hatten geklagt. Die Senatsverwaltung kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Hintergrund der Schließung
Der Görlitzer Park war nach jahrelangen Debatten komplett umzäunt und seit Anfang März abends um 22.00 oder 23.00 Uhr abgeschlossen worden. Ziel von Senat und Polizei war es, den dortigen Drogenhandel zu erschweren. Die Kosten für die neuen Zaunteile und Drehkreuze beliefen sich laut Senat auf knapp 1,8 Millionen Euro. Die Zukunft des Parks bleibt nun ungewiss, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren fällt.



