Schwerer Vertrauensbruch: Essener Polizisten aus Beamtenverhältnis entfernt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat zwei Polizisten aus Essen wegen Strafvereitelung im Amt aus dem Dienst entfernt. Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme wurde verhängt, da die Beamten das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren hätten, wie das Gericht mitteilte. Die Tat wiege besonders schwer, weil sie dazu diente, die Straftat eines anderen Polizisten zu verschleiern, und dadurch das Ansehen der Polizei erheblich geschädigt wurde.
Hintergrund: Vertuschung einer Körperverletzung
Die beiden Beamten wurden bereits 2023 vom Landgericht Duisburg rechtskräftig zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie hatten von einer Körperverletzung durch einen untergeordneten Kollegen gewusst, diese aber gedeckt. Der untergeordnete Beamte hatte bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt einen bereits gefesselten, wehrlosen Mann ins Gesicht geschlagen. Die Vorgesetzten verschwiegen den Vorfall entgegen ihrer Pflicht.
Durch das Verschweigen wurde nicht nur die Körperverletzung nicht verfolgt, sondern das Opfer zu Unrecht einer Strafverfolgung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgesetzt. Der schlagende Polizist hatte nach der Anzeige des Opfers eine Gegenanzeige erstattet und behauptet, der Schlag sei nötig gewesen, um den Widerstand zu brechen. Im Prozess brachen jedoch andere beteiligte Beamte ihr Schweigen und gaben zu, dass der Schlag ohne Anlass erfolgte.
Rechtliche Schritte und mögliche Berufung
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 35 K 11301/25.O und 35 K 11303/25.O) sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Polizisten können Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Das Gericht betonte, dass die Polizisten im öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar seien, da sie das Vertrauen endgültig verspielt hätten.



