Das Landgericht Berlin hat am Montag drei Männer im Alter von 21, 22 und 26 Jahren zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie im März 2025 einen Geldtransporter in Marzahn-Hellersdorf überfallen hatten. Der Hauptangeklagte Mohamed O. (22) erhielt wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 21-jährige Jakub F. wurde wegen besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 26-jährige Muhammed Y. erhielt wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ein vierter, inzwischen 25-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte.
Überfall wie im Hollywood-Film
Die Täter hatten den Geldtransporter am Abend des 23. März 2025 beim Verlassen des Firmengeländes abgepasst und verfolgt. Auf der Marzahner Chaussee keilten sie den Transporter mit zwei Fahrzeugen ein. Der Hauptangeklagte O. besprühte die Fenster des Transporters mit schwarzer Farbe und stellte sich mit einem Sturmgewehr vor das Fahrzeug, während F. und ein unbekannter Mittäter den Laderaum mit Spezialwerkzeugen aufbrachen. Sie erbeuteten 26 Geldkassetten mit insgesamt 2,5 Millionen Euro Bargeld. Der Transporter war mit 4,5 Millionen Euro beladen gewesen.
Schüsse auf die Fahrerkabine
Als die Wachmänner Alarm auslösten und der Fahrer versuchte, den Transporter freizumanövrieren, feuerte O. mehrfach mit dem Sturmgewehr auf die Fahrerkabine. Dabei nahm er den Tod der Wachmänner billigend in Kauf, so der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Täter setzten eines der Tatfahrzeuge noch am Tatort in Brand, um Spuren zu verwischen, und flohen mit dem zweiten Fahrzeug in ein Neuköllner Gewerbegebiet. Dort versuchten sie, mit Reinigungsmitteln ihre Spuren zu beseitigen.
Festnahme nach zwei Monaten
Wegen eines Reifenschadens am Fluchtfahrzeug konnte die Polizei die Täter verfolgen und das Gewerbegelände ausfindig machen. Die Angeklagten O. und F., der unbekannte Mittäter und mögliche weitere Komplizen flohen unter Zurücklassung der Beute. Intensive Ermittlungen – unter anderem DNA-, Fingerabdruck- und Handydaten – führten am 28. Mai 2025 zur Festnahme der vier Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann mit der Revision angefochten werden.



