Schleswig-Holstein ermöglicht legales Drug-Checking
Die Landesregierung in Kiel hat den Weg für ein Modellprojekt freigemacht, das Drogenkonsumenten eine legale Überprüfung ihrer Substanzen erlaubt. Das Kabinett stimmte einem entsprechenden Erlass zur Umsetzung des Betäubungsmittelrechts zu, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Die Verordnung soll voraussichtlich bis Ende Juni in Kraft treten.
Prävention und Aufklärung im Fokus
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) betonte: „Mit der Verordnung ermöglichen wir den Kommunen, Menschen zu erreichen, die durch bisherige Prävention und Aufklärung nicht erreicht wurden.“ Die gesundheitliche Aufklärung über die Risiken des Drogenkonsums sowie ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsangebote sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Dennoch machte die Ministerin deutlich: Geprüfte Drogen senkten zwar das Risiko, schlössen es aber nicht aus – sie blieben gesundheitsschädlich.
Mobiles Drug-Checking bei Veranstaltungen
Die Verordnung ermöglicht eine Erprobung von mobilem Drug-Checking im Umfeld von Veranstaltungen wie Festivals. Dort könnten Konsumenten ihre Substanzen legal auf tatsächliche Inhaltsstoffe testen lassen. Grundlage für den Erlass ist eine Änderung des Bundes-Betäubungsmittelgesetzes, der eine umfangreiche Abstimmung unter den Bundesländern vorausging.
Das Modellprojekt soll dazu beitragen, die Gesundheitsrisiken für Konsumenten zu minimieren und ihnen gleichzeitig Beratungs- und Ausstiegsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Kommunen können nun eigenständig entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten.



