Die DRK-Kliniken Berlin sind vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die finanzielle Bevorzugung des kommunalen Klinikkonzerns Vivantes gescheitert. Die Richter erklärten die Klage am Montag für unzulässig. Grund dafür war, dass die DRK-Kliniken nicht rechtzeitig gegen den sogenannten Betrauungsakt vorgegangen waren, der die Zahlungen des Landes an Vivantes legitimiert.
Hintergrund des Rechtsstreits
Viele Krankenhäuser in Berlin kämpfen mit finanziellen Problemen. Einerseits sind hohe Investitionen notwendig, andererseits sind die Mittel knapp. Das Gesundheits-Sparpaket des Bundes könnte die Lage aus Sicht der Kliniken weiter verschärfen. In diesem Kontext hatten die DRK-Kliniken dem Land Berlin vorgeworfen, den kommunalen Klinikverband Vivantes in den vergangenen Jahren mit dreistelligen Millionenbeträgen unterstützt und damit bevorzugt zu haben. Aus ihrer Sicht stellte dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
Sowohl Vivantes als auch die DRK-Kliniken sind Teil des Krankenhausplans des Landes Berlin und sollen zur stationären Versorgung der Stadt beitragen. Die DRK-Kliniken wandten sich mit ihrer Klage gegen Sonderzahlungen des Landes an Vivantes, die für Investitionen und zur Deckung von Defiziten bestimmt waren. Sie sahen darin eine Benachteiligung und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfreiheit.
Verwaltungsgericht: Klage verspätet eingereicht
Die Klage wurde bereits im August 2023 eingereicht, stellvertretend für ein Bündnis aus knapp 30 frei-gemeinnützigen und privaten Krankenhäusern. Zunächst war jedoch die Zuständigkeit des Gerichts umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied schließlich, dass das Verwaltungsgericht zuständig sei. Das Land Berlin stützte die Rechtmäßigkeit der Zahlungen auf einen Betrauungsakt aus dem Juli 2019, durch den Vivantes mit der „Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ beauftragt wurde. Die entsprechende Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Anfang 2020.
Die Richter des Verwaltungsgerichts verwiesen darauf, dass die DRK-Kliniken bereits gegen diesen Betrauungsakt hätten vorgehen müssen. Die aktuelle Klage sei daher unzulässig. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Zahlungen selbst fiel nicht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Reaktionen auf das Urteil
Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, bezeichnete das Urteil als „Enttäuschung“, da die Ungleichbehandlung damit zunächst fortbestehe. Er kündigte an: „Wir werden die schriftliche Begründung abwarten und Rechtsmittel einlegen.“ Friese betonte, dass jedes Krankenhaus in Berlin die Gesundheitsversorgung gleichermaßen sichere und dies sich in den finanziellen Zuwendungen widerspiegeln müsse.
Die Gewerkschaft Verdi begrüßte dagegen die Entscheidung. Sie stärke „die Möglichkeiten des Landes Berlin, seine öffentlichen Krankenhausträger finanziell zu stabilisieren“. Verdi sah darin ein wichtiges Signal für die Zukunft der kommunalen Gesundheitsversorgung in der Hauptstadt, wies aber auch auf „grundlegende Probleme der Krankenhausfinanzierung“ hin.
Es bleibt abzuwarten, ob die DRK-Kliniken Berufung einlegen werden. Der Fall zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen öffentlichen und privaten Krankenhausträgern in Berlin.



