Kinderkrankentage: Frauen übernehmen weiterhin Hauptlast
Die Betreuung kranker Kinder bleibt in Deutschland überwiegend Frauensache. Laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurden im Jahr 2025 rund 73 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen Mitgliedern der Krankenkasse beantragt. Männer kamen bundesweit nur auf 27 Prozent. Besonders niedrig war der Männeranteil in Bayern mit 23 Prozent, am höchsten lag er in Sachsen mit knapp 31 Prozent.
AOK-Chefin Carola Reimann fordert Umdenken
Carola Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbands, zeigte sich besorgt über die anhaltende Schieflage. „Dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien“, sagte sie. Zwar betonte sie, dass Eltern frei entscheiden sollten, wer zu Hause bleibt, doch wünschte sie sich, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen.
Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ihr Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Pro Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden bis zu 30 Tage. Die Krankenkasse zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes, maximal 135,63 Euro pro Tag. Abgezogen werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil, bei Alleinerziehenden auf 70 Tage. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
Rückgang der Inanspruchnahme
Die Zahl der Kinderkrankentage ging 2025 leicht zurück. Mindestens einmal beantragten 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten Kinderkrankengeld, nach 4,8 Prozent im Vorjahr. Der Höchststand lag 2022 während der Coronapandemie bei 5,1 Prozent. Im Schnitt entfielen auf jeden Fall 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung sind Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.
Die Debatte um Lohnfortzahlung bei Krankheit hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt. Die ungleiche Verteilung der Kinderkrankentage unterstreicht die Notwendigkeit einer gerechteren Aufteilung familiärer Pflichten.



