Brandenburg verzeichnet starken Anstieg bei Einbürgerungen von Ausländern
Starker Anstieg bei Einbürgerungen in Brandenburg

Die Zahl der eingebürgerten Ausländer in Brandenburg ist im vergangenen Jahr stark gestiegen. Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erhielten 2025 insgesamt 4.581 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anstieg von 813 Personen oder 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2024.

Größte Gruppe: Syrer

Die größte Gruppe unter den Eingebürgerten stellen mit knapp 27 Prozent die Syrer. Dahinter folgen Russen, Ukrainer und Polen. Dieser Trend spiegelt die allgemeine Entwicklung in Deutschland wider, wo die Einbürgerungszahlen ebenfalls neue Höchststände erreicht haben.

Ursache: Modernisiertes Staatsangehörigkeitsgesetz

Hintergrund des starken Anstiegs ist das im Juni 2024 in Kraft getretene modernisierte Staatsangehörigkeitsgesetz. Es erleichtert die Einbürgerung unter anderem durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit. Im Durchschnitt lebten die in Brandenburg eingebürgerten Personen bereits seit 11,3 Jahren in Deutschland. Das Durchschnittsalter bei der Einbürgerung lag bei 32,1 Jahren.

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Anträge und Ablehnungen

Landesweit wurden insgesamt 6.427 Einbürgerungsanträge gestellt. In 261 Verfahren wurde das Gesuch abgelehnt. 337 Anträge wurden zurückgenommen, und weitere 35 Verfahren wurden eingestellt – zum Beispiel wegen Tod, Fortzug ins Ausland oder aus sonstigen Gründen.

Bundesweiter Trend

Auch bundesweit ist die Zahl der Einbürgerungen auf einen Höchststand gestiegen. Im vergangenen Jahr erwarben 332.500 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – ein Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wer den deutschen Pass erhalten möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören das Beherrschen der deutschen Sprache, die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen sowie ein rechtmäßiger und straffreier Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren. Zudem sind ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung erforderlich.

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