Schlechte Woche für Wegner: Regen, Umfrage-Tief und Vergesellschaftungsverbot
Schlechte Woche für Wegner: Regen, Umfrage-Tief und Verbot

Diese Woche war für Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und seine schwarz-rote Koalition aus CDU und SPD alles andere als erfolgreich. Sinnbildlich stand der Auftritt des Christdemokraten beim Sommerfest der IHK an der Fasanenstraße: Als er sprach, brach der Regen los, kaum jemand hörte seine Worte. Die Rede ging unter, wie die Berliner Morgenpost in einem Kommentar von Chefreporter Joachim Fahrun berichtet.

Umfrage-Tief für CDU und Wegner

Zu allem Überfluss meldete Infratest Dimap im Auftrag des RBB im aktuellen Berlin Trend, dass Wegners CDU auf nur noch 17 Prozent abgestürzt ist. Die Linke liegt mit 20 Prozent vorne. Auch die SPD schwächelt, sodass die Koalition insgesamt nur noch auf 30 Prozent kommt. Seit der Wahl 2023 hat die CDU unter Wegner elf Prozentpunkte eingebüßt. Beim IHK-Sommerfest wurden Wetten abgeschlossen, dass die FDP bei der Wahl am 20. September doch noch über fünf Prozent kommen könnte, weil viele Bürgerliche Wegner nicht wählen wollten.

Wegners Absturz liegt nicht nur am Bundestrend. Seine persönlichen Beliebtheitswerte haben sich über die letzten Monate halbiert. Nur noch 16 Prozent der Befragten sind mit seiner Arbeit zufrieden. Der Ärger über Kanzler Friedrich Merz (CDU) kann dies nicht erklären.

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Vergesellschaftungsverbot: „Lex Berlin“ im Bund

Am Donnerstag gaben Union und SPD im Bund bekannt, die Debatte über die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne mit einer „Lex Berlin“ beenden zu wollen. Dies war nur vordergründig gut für Wegner. Der Beschluss belegt eine Schwäche: Er kann die aus seiner Sicht schädliche Enteignungs-Welle nicht aus eigener Kraft eindämmen. Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen erlaubt, abzuschaffen, sei „nichts weniger als ein Konjunkturprogramm für die Linke“, so Fahrun. Fast 60 Prozent der Berliner hatten beim Volksentscheid 2021 für eine Vergesellschaftung gestimmt. Das über ein Jahr diskutierte „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ der CDU/SPD-Koalition ist damit hinfällig.

Katastrophe für die SPD im Wahlkampf

Noch schlimmer trifft der Beschluss die SPD. Intern rumste es, als die Sozialdemokraten in bundesweiten Schaltkonferenzen tagten. Die Hälfte der Berliner SPD befürwortet die Vergesellschaftung. Die Berliner Genossen hatten sich bemüht, das Thema klein zu reden, und stattdessen auf das Mietenkataster und Prüfstellen gegen Mietwucher gesetzt. Besonders wurmte die führenden Berliner Sozialdemokraten, dass ihre Bundesvorsitzenden als Gegenleistung nicht wenigstens eine Öffnungsklausel im Mietrecht bei der Union heraushandelten. Dann hätte Spitzenkandidat Steffen Krach mit einem Berliner Mietendeckel glänzen können.

Historisch bewanderte Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass die SPD 1949 dem Grundgesetz nur zugestimmt habe, weil Artikel 15 eine Wirtschafts- und Eigentumsordnung jenseits des Kapitalismus ermöglichte. Nun rätselt die Berliner SPD, welchen Lobbyisten es gelungen sein mag, die Bundesvorsitzenden so einzuwikkeln, dass sie ohne verfassungsrechtliche Prüfung den Artikel de facto abschaffen.

Linke profitiert vom Verbot

Die Linke frohlockt: Elif Eralps Einzug ins Rote Rathaus ist nicht nur wegen der starken Umfragewerte wahrscheinlicher geworden. Im Wahlkampf können CDU und SPD als „Büttel des Kapitals“ attackiert werden. Nach der Wahl ist die Linke der Pflicht enthoben, über Vergesellschaftung zu verhandeln – denn diese ist ja verboten. Eine Koalition mit SPD und Grünen müsste nicht daran scheitern.

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