Die besondere Stellung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin
Wer das Amt des Regierenden Bürgermeisters bekleidet, ist sowohl Regierungschef als auch zeremonielles Stadtoberhaupt der Hauptstadt. Das Abgeordnetenhaus wählt die Person für diese Position. Es gab sogar einen Fall, in dem jemand die Wahl gewann, ohne Spitzenkandidat seiner Partei zu sein.
Doppelrolle als Stadt- und Landeshaupt
Da Berlin ein Stadtstaat ist, hat der Regierende Bürgermeister eine Doppelrolle: Einerseits leitet er die Stadtverwaltung und vertritt Berlin rechtlich nach außen, ähnlich dem Bürgermeister einer Gemeinde. Andererseits fungiert er als Chef des Berliner Senats, vergleichbar mit einem Ministerpräsidenten in anderen deutschen Bundesländern.
Aufgaben und Befugnisse
Als Regierungschef ist der Regierende Bürgermeister Teil der Exekutive. Er ernennt zwei Stellvertreter und die Mitglieder des Senats. Darüber hinaus umfasst das Amt die Festlegung und Überwachung der politischen Richtlinien des Senats. Das bedeutet, dass der Regierende Bürgermeister Projekte initiiert (zum Beispiel Gesetzesentwürfe), die die Senatoren dann in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen weiterentwickeln.
Besonderheit: Zustimmungspflicht der Richtlinien
Eine Besonderheit in Berlin ist, dass die politischen Richtlinien des Regierenden Bürgermeisters der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedürfen. Dies geschieht in der Regel durch eine Regierungserklärung, die zu Beginn der Amtszeit zur Abstimmung vorgelegt wird. In anderen deutschen Landesparlamenten benötigt der Regierungschef diese Zustimmung nicht.



