Änderungen im Staatsvertrag: RBB kürzt sein Radio-Angebot
Potsdam/Berlin – Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht vor einer grundlegenden Reform. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben einen Entwurf zur Änderung des RBB-Staatsvertrags beschlossen, der eine deutliche Reduzierung des Hörfunkangebots vorsieht. Künftig soll der Sender nur noch sechs Radioprogramme ausstrahlen, wie die Brandenburger Staatskanzlei mitteilte.
Weniger Sender, mehr Digitalisierung
Mit der Novelle setzen beide Länder Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um, der seit Dezember gilt. Dieser sieht unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine stärkere Zusammenarbeit der Sender sowie einen stärkeren Fokus auf digitale Angebote vor. Welche konkreten Angebote wegfallen oder zusammengelegt werden, entscheiden grundsätzlich die Sender selbst.
Berichterstattung und Bildungspartnerschaften
Der Änderungsstaatsvertrag enthält weitere Anpassungen für den RBB. So soll der Sender künftig eine angemessene Berichterstattung über Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen. Zudem wird die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt. Auch interessant: Der RBB krempelt sein Abendprogramm um und startet zwei neue Sendungen.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Vorgesehen sind außerdem Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere bei Vergütungsstrukturen. Darüber hinaus sollen Programmbeschwerden künftig auch elektronisch eingereicht werden können. Der Staatsvertrag muss noch von den Regierungschefs beider Länder unterzeichnet und anschließend von den Landesparlamenten ratifiziert werden.
Die Reform zielt darauf ab, den RBB zukunftsfähig zu machen und gleichzeitig die öffentlich-rechtlichen Angebote an die veränderten Mediennutzungsgewohnheiten anzupassen. Die Digitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle, um jüngere Zielgruppen zu erreichen und die Effizienz zu steigern.



