Die Haltung von Rindern mit minimalem Bewegungsfreiraum ist in Niedersachsen künftig verboten. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Betriebe müssen diese Haltungsform nach Ablauf von Übergangsfristen aufgeben.
Ein bedeutender Schritt für den Tierschutz
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) betonte die Vorreiterrolle Niedersachsens: „Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein.“ Die neue Regelung sei gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft, der Wissenschaft und des Tierschutzes erarbeitet worden.
Fristen für die Umstellung
Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen diese innerhalb von sechs Monaten melden und innerhalb von 18 Monaten entweder auflösen oder in eine tierfreundlichere Form umbauen. Für Betriebe, die nur teilweise auf Anbindehaltung setzen – etwa saisonal oder mit zusätzlichem Auslauf – gelten längere Fristen: drei Jahre für die Meldung und maximal sieben Jahre für den Um- oder Abbau. Die Veterinärämter haben vier Wochen Zeit, um die neue Regelung bekannt zu machen.
Ausnahmen und Unterstützung
In Ausnahmefällen sind auch längere Fristen möglich. Das Ministerium wies zudem auf mögliche Zuschüsse für den Umbau sowie Erleichterungen bei der Umstellung auf andere Erzeugnisse hin. Viele Betriebe hätten bereits in mehr Tierwohl investiert, so Staudte. „Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen.“
Betroffene Betriebe
Laut Ministerium gibt es in Niedersachsen noch mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Insgesamt zählt das Bundesland fast 18.000 Betriebe.



