Berliner Senat legt Beschwerde gegen Urteil zu Görlitzer Park ein
Senat geht gegen Park-Urteil vor

Wie erwartet, geht der Berliner Senat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor, nach der der Görlitzer Park nachts offen bleiben darf. Die zuständige Senatsumweltverwaltung kündigte an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Park nachts geöffnet bleibt. Zur Begründung hieß es, die Senatsverwaltung habe die nächtliche Schließung formell rechtswidrig angeordnet. Zuständig sei nicht der Senat, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Bereits am Montagabend blieb der Park geöffnet. Seit Anfang März waren die Tore an den Eingängen des Görlitzer Parks jeden Abend geschlossen worden. Die Tore waren nach jahrelangen Debatten über Drogenhandel und Gewaltkriminalität im Park errichtet worden.

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Reaktionen und Ausblick

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sorgte für gemischte Reaktionen. Während Anwohner und Parknutzer die nächtliche Öffnung begrüßten, fordern Politiker eine schnelle Klärung der Zuständigkeiten. Der Senat hofft nun auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, um die rechtlichen Fragen zu klären.

Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht entscheiden wird. Bis dahin bleibt der Görlitzer Park vorerst nachts geöffnet.

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