Görlitzer Park: Senat legt Beschwerde gegen nächtliche Öffnung ein
Görlitzer Park: Senat legt Beschwerde ein

Der Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg geht in die nächste Runde. Die Senatsumweltverwaltung legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein, die den Park vorerst nachts geöffnet lässt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird sich nun mit dem Fall befassen.

Was wurde entschieden?

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Eilverfahren festgestellt, dass die nächtliche Schließung des Parks formell rechtswidrig war. Der Senat sei nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ hatten sich erfolgreich gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar gewehrt.

Wie geht es nun weiter?

Nach der Beschwerde der Senatsumweltverwaltung befasst sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg als nächsthöhere Instanz mit dem Eilverfahren. Ein Termin steht noch nicht fest, wird aber in den kommenden Wochen erwartet. Eine endgültige Entscheidung wird dort jedoch nicht getroffen.

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Wird der Park wieder geschlossen?

Zunächst bleibt der Park nachts geöffnet. Die Beschwerde des Senats hat keine aufschiebende Wirkung. Allerdings könnte der Senat beantragen, dass die aufschiebende Wirkung doch eintritt – entweder beim OVG oder erneut beim Verwaltungsgericht. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Januar 2025 beim Streit um Abrissarbeiten am Jahnstadion, als das Gericht auf Antrag der Senatsbauverwaltung seine Entscheidung änderte.

Wann gibt es ein endgültiges Urteil?

Ein abschließendes Urteil wird erst im Hauptverfahren gefällt. Wann die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht stattfindet, ist offen. David Kiefer von der Initiative rechnet nicht mit einer Entscheidung vor der Abgeordnetenhauswahl im September. Auch eine Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2024 ist noch nicht entschieden – der Bezirk hatte im Eilverfahren eine Niederlage erlitten.

Folgen von Zaun und Schließung

Die Auswirkungen der nächtlichen Schließung sind schwer zu beziffern. Anwohner berichten von einer Verlagerung der Kriminalität: Wohnungslose übernachteten in Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern. Die Kosten für die neuen Zaunteile und Drehkreuze beliefen sich nach Senatsangaben auf knapp 1,8 Millionen Euro. Ob der Drogenhandel dadurch erschwert wurde, ist nicht bekannt.

Während der Bauarbeiten kam es immer wieder zu Beschädigungen. Unbekannte durchtrennten einen Halterungsbolzen an einem Drehkreuz, ein Drehkreuz wurde gestohlen und später wieder gefunden. Zu Ostern verteilte eine selbst ernannte „Gewerkschaft der Osterhasen“ Schoko-Osterhasen mit einem „Görli-Schlüssel“ – keine echten Schlüssel, wie die Senatsumweltverwaltung betonte.

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