Deutschland entgeht trotz einer erwarteten Neuverschuldung von 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr einem Defizitverfahren der Europäischen Union. Ein hochrangiger EU-Beamter teilte am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung der haushaltspolitischen Empfehlungen der EU-Kommission mit, dass nach Abzug der Verteidigungsausgaben eine Neuverschuldung von lediglich 2,9 Prozent des BIP verbleibe. Damit unterschreitet Deutschland die zulässige Obergrenze von drei Prozent des BIP.
Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben
Die EU hatte als Reaktion auf den Ukrainekrieg und die europäische Aufrüstung eine nationale Ausnahmeklausel eingeführt. Diese gewährt den Mitgliedstaaten eine Flexibilität bei der Neuverschuldung in Höhe von 1,5 Prozent des BIP für Verteidigungsausgaben. Bereits im November hatte die EU-Kommission angedeutet, dass Deutschland aufgrund dieser Klausel voraussichtlich kein Defizitverfahren zu befürchten habe.
Defizitverfahren gegen zehn EU-Länder
Derzeit laufen laut EU-Kommission Defizitverfahren gegen zehn Länder: Frankreich, Italien, Malta, Österreich, Belgien, Finnland, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei. Die Brüsseler Behörde empfahl am Dienstag, das Verfahren gegen Malta einzustellen. Ein neues Verfahren gegen Bulgarien, das jüngste Euro-Mitglied, sei jedoch „berechtigt“. Estland, Lettland und Slowenien entgehen ebenso wie Deutschland dank der Ausnahmeklausel für Verteidigungsausgaben einem Verfahren.
Frankreichs Haushaltsdefizit im Fokus
Frankreich hofft, seine Neuverschuldung in diesem Jahr bei fünf Prozent des BIP zu halten. Die EU-Kommission warnte jedoch vergangene Woche, dass Frankreich im Präsidentschaftswahljahr 2027 mit 5,7 Prozent das höchste Haushaltsdefizit der gesamten EU aufweisen könnte. Brüssel forderte Paris daher auf, die Anstrengungen zur Kürzung der öffentlichen Ausgaben zu verstärken.
Den Ländern, gegen die Verfahren laufen, drohen im äußersten Fall hohe Geldbußen. Bislang wurden solche Sanktionen jedoch nie verhängt.



