Eine Wohngemeinschaft im Frankfurter Nordend kann sich über eine unerwartete Rückzahlung freuen: Rund 26.700 Euro Miete hat die ausländische Vermieterin den Studierenden zurückerstattet. Der Grund: Die geforderte Miete lag weit über dem erlaubten Niveau.
Überhöhte Miete über Jahre
Laut der Stadt Frankfurt am Main mussten die Bewohner der 95 Quadratmeter großen Wohnung von Oktober 2021 bis Juni 2025 deutlich mehr zahlen, als rechtlich zulässig war. Die Vermieterin, eine ausländische Immobiliengesellschaft, verlangte eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete „in der Spitze um bis zu 103 Prozent überstieg“, wie die Stadt mitteilte. Dieses Missverhältnis sei besonders problematisch im ohnehin angespannten Wohnungssegment für Studierende.
Stadt geht konsequent vor
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt leitete ein Verfahren ein, das nun erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Vermieterin erstattete den überzahlten Betrag. Die Stadt betont, dass sie konsequent gegen Mietpreisüberhöhung vorgeht. Dabei wird geprüft, ob Vermieter die geringe Verfügbarkeit von vergleichbarem Wohnraum ausnutzen, um überhöhte Mieten zu verlangen.
Rechtliche Grundlage
Eine Mietpreisüberhöhung liegt nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dieser Tatbestand unterscheidet sich von der Mietpreisbremse, die andere Voraussetzungen hat. Die Rückzahlung in Frankfurt zeigt, dass Mieter bei Verstößen ihre Rechte durchsetzen können.



