Schwere Verkehrsunfälle, bei denen Cannabis am Steuer eine Rolle spielt, sollen bald systematisch in der amtlichen Unfallstatistik erfasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor, der in der kommenden Woche Freitag in den Bundesrat eingebracht wird. Ziel ist es, die Auswirkungen der seit 2024 geltenden Teil-Legalisierung von Cannabis auf die Verkehrssicherheit besser bewerten zu können.
Hintergrund: Legalisierung und Grenzwert
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis unter bestimmten Auflagen für Erwachsene erlaubt. Parallel dazu wurde ein Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC im Straßenverkehr eingeführt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr am Steuer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum steigt das Bußgeld auf 1000 Euro, ebenfalls mit Fahrverbot und Punkten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabis-Verbot, bei Verstößen drohen 250 Euro Buße.
Erweiterung der Unfallstatistik
Bisher werden in der Straßenverkehrsunfallstatistik nur Daten zum Alkoholeinfluss erfasst. Künftig soll auch der „Grad der Cannabiseinwirkung“ aufgenommen werden, also die von der Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelten THC-Werte. Die Statistik umfasst Unfälle mit Personenschaden (getötet oder verletzt) sowie schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Zusätzlich werden Angaben wie Alter, Geschlecht, Verkehrsmittel und Führerscheinbesitzdauer erfasst.
Verbesserung der Unfallforschung
Das Ministerium erhofft sich von den systematisch erhobenen Daten eine bessere Unfallforschung. „Damit können wir beispielsweise analysieren, wer die Verursacher von Cannabisunfällen sind oder wie sich junge Fahrer und Fahranfänger verhalten“, heißt es im Entwurf. Auch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen könnten gezielter entwickelt werden. Die Daten sollen helfen, die Verkehrssicherheit nach der Legalisierung objektiv zu bewerten.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundesrat beraten. Sollte er verabschiedet werden, könnte die neue Erfassung von THC-Werten bereits im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten werde, ohne die Legalisierung infrage zu stellen.



