Steuererklärung: Diese Ausgaben können Sie 2026 erstattet bekommen
Steuererklärung: Diese Ausgaben werden erstattet

Die Mehrheit der Steuerzahler, die eine Steuererklärung einreicht, erhält Geld zurück – im Schnitt zuletzt 1172 Euro. Dies belegen Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2021. Der Grund für die hohe Erstattung liegt darin, dass Arbeitnehmern monatlich Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird, die oft zu hoch ist. Denn viele Steuerpflichtige haben gleichzeitig Ausgaben, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.

Werbungskostenpauschale von 1230 Euro

Bei Angestellten zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro als Werbungskosten von den Einkünften ab – auch ohne Nachweise. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Wer höhere Werbungskosten nachweisen kann, spart zusätzlich Steuern. Zu den typischen Werbungskosten zählen Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreib- und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es für Pauschalen keinen Rechtsanspruch, daher ist es ratsam, alle Belege aufzubewahren.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich steuerlich geltend machen. Gegenstände bis 952 Euro (brutto) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgesetzt werden. Bei teureren Anschaffungen wird der Kaufpreis über die Nutzungsdauer verteilt – bei Möbeln beispielsweise 13 Jahre. Wer seinen Schreibtisch oder Bürostuhl zunächst privat genutzt hat und nun beruflich verwendet, kann den Restwert umwidmen und anteilig abschreiben. Alternativ zur Einzelabrechnung können Sie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (1260 Euro) nutzen.

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Pendlerpauschale und Unfallkosten

Für Fahrten zur Arbeit gilt die Entfernungspauschale: 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche akzeptieren Finanzämter in der Regel 220 bis 230 Arbeitstage. Vorsicht: Wer Homeoffice-Tage hat, muss die Pendlerpauschale entsprechend kürzen. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind eine Ausnahme: Reparaturkosten, die keine Versicherung übernimmt, können zusätzlich abgesetzt werden. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Seminaren oder Betriebsveranstaltungen zählen zu den beruflichen Fahrten.

Fortbildungen und Bewerbungskosten

Ausgaben für beruflich veranlasste Fortbildungen sind absetzbar – inklusive Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Büromaterial und Reisekosten. Wer eine Fortbildung mit Urlaub verbindet, muss die Kosten aufteilen. Bewerbungskosten wie Fotos, Kopien, Porto und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen können Sie ebenfalls ansetzen. Pro Bewerbungsmappe per Post sind pauschal 8,50 Euro abziehbar, bei E-Mail 2,50 Euro.

Arbeitskleidung und Reinigung

Berufskleidung ohne private Nutzung – wie Arztkittel, Uniformen oder Schutzkleidung – ist absetzbar. Auch die Reinigungskosten können geltend gemacht werden: pro Waschladung mit 95 Grad bis 77 Cent, für den Kondenstrockner 55 Cent. Bis zu 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege.

Doppelte Haushaltsführung und Umzug

Bei beruflich bedingter Zweitwohnung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für Umzüge aus beruflichen Gründen gibt es eine Umzugspauschale: 964 Euro für den Umzug ab März 2024, plus 643 Euro für jede weitere Person. Auch Nachhilfekosten für Kinder wegen Schulwechsels sind bis zu 1286 Euro absetzbar.

Dieser Artikel erschien erstmals im August 2025 und wurde am 02.04.2026 aktualisiert.

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