Steuererklärung: Diese Ausgaben können Sie erstattet bekommen
Jeder Arbeitnehmer erhält pauschal 1230 Euro auf die Steuer angerechnet. Doch rund um den Job gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Werbungskosten abzusetzen und mehr zu sparen. Laura de la Motte berichtet.
Die Mehrheit der Menschen, die eine Steuererklärung einreichen, bekommt Geld zurück – im Schnitt zuletzt 1172 Euro, wie das Statistische Bundesamt für das Jahr 2021 ermittelte. Der Grund für die hohe Erstattung liegt darin, dass Arbeitnehmern von ihrem Gehalt jeden Monat Lohnsteuer abgezogen wird. Diese Vorabzahlung ist jedoch oft zu hoch, denn viele Steuerpflichtige hatten gleichzeitig Ausgaben, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.
Als Werbungskosten zählen alle Aufwendungen rund um den Beruf. Neben der klassischen Pendlerpauschale und Weiterbildungskosten können Sie auch alte Möbel für ein Arbeitszimmer, die Kosten für einen selbst verschuldeten Unfall auf dem Weg ins Büro oder Pauschalen für Partner und Kinder bei Umzügen geltend machen. Das Handelsblatt gibt einen Überblick.
Werbungskostenpauschale von 1230 Euro
Bei Angestellten zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro als Werbungskosten von den Einkünften ab, auch wenn keine Ausgaben geltend gemacht werden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Wenn Sie höhere Werbungskosten als den Pauschalbetrag nachweisen können, sparen Sie zusätzlich Steuern.
Zu den absetzbaren Werbungskosten zählen unter anderem:
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale)
- Ausgaben für berufliche Fort- und Weiterbildungen
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, sofern der Mittelpunkt der Tätigkeit dort liegt
- Arbeitsmittel wie Fachbücher, Computer oder Büromöbel
- Reisekosten bei Dienstreisen
- Umzugskosten aus beruflichem Anlass
- Bewerbungskosten
- Kosten für doppelte Haushaltsführung
Es lohnt sich daher, alle Belege zu sammeln und die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen, um das maximale Erstattungspotenzial auszuschöpfen.



