In Schleswig-Holstein dürfen kleine Supermärkte ohne Personal ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Kiel mit. Die entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, die Anfang Mai beschlossen wurde, trat am Mittwoch in Kraft.
Rechtssicherheit für Betreiber
Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) betonte: "Damit besteht nun endlich Rechtssicherheit." Die Neuregelung erlaubt personallosen Supermärkten in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern eine ganzjährige Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Die Verkaufsfläche darf maximal 350 Quadratmeter betragen. Laut Ministerium gibt es inzwischen etwa 15 solcher Geschäfte. Auch sogenannte Markttreffs könnten von der Regelung profitieren.
Hofläden profitieren ebenfalls
Landesweit dürfen künftig auch Hofläden sonntags öffnen, wenn sie zu mindestens 90 Prozent eigene landwirtschaftliche Produkte anbieten. In Gemeinden unter 2.500 Einwohnern entfällt diese Einschränkung. Rund zwei Drittel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins leben im ländlichen Raum, so Madsen. "Mit unserer Neuregelung tragen wir gerade hier zu einer besseren Grundversorgung und damit zu einer größeren Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei."



