Ein muskulöser Hund mit breitem Kopf – schon das reicht aus, um viele Passanten nervös zu machen. Immer wieder fordern Hundegegner ein generelles Verbot von Listenhunden. Doch ob ein Hund gefährlich ist, hängt nicht allein von der Rasse ab, sondern vor allem von Haltung, Erziehung, Verhalten und den örtlichen Regelungen. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede zwischen Kampf- und Listenhunden, die geltenden Auflagen und wichtige Tipps für Halter.
Was ist ein Kampfhund, was ein Listenhund?
In England wurden Hunde traditionell für Kämpfe gezüchtet und eingesetzt. Die heutigen Rassen American Staffordshire Terrier und American Pit Bull Terrier stammen vom Bull and Terrier ab und kamen um 1860 mit Auswanderern aus Großbritannien nach Amerika, nachdem Tierkämpfe in England 1835 verboten wurden. In den USA blühten sie jedoch auf. Für diese Kämpfe wurden Hunde speziell gezüchtet: muskulöse, kräftige Tiere mit starken Gebissen – daher der Begriff Kampfhund. Um die Jahrhundertwende überlebte sich der Hundekampf, und Züchter begannen in einem eigenen Club (AKC), der die brutalen Kämpfe verurteilte, den American Staffordshire Terrier zu züchten. Damit spalteten sie sich von dem Club (UKC) ab, der mit dem American Pit Bull Terrier Hundekämpfe weiterhin tolerierte. Diese Rassen werden in einigen Bundesländern wie Bayern auf eine Liste gesetzt. Für die Haltung dieser sogenannten Listenhunde gibt es besondere Auflagen, oder die Haltung wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Sind Listenhunde besonders aggressiv?
Nein! Auch wenn oft geglaubt wird, diese Hunde wären besonders bissig, haben vor allem kleine Rassen ein höheres Aggressionspotential. Das ergab eine Umfrage der School of Veterinary Medicine unter 1.500 Mitgliedern von Hundezuchtvereinen und mehr als 8.000 Hundebesitzern aus den USA. Bei dieser Umfrage landete auf Platz 1 der Aggressionen gegen Menschen der Familienhund Dackel, auf Platz 2 der beliebte „Handtaschen-Hund“ Chihuahua. Der American Pitbull, der in vielen Ländern als Listenhund gilt, landete nur auf Platz sieben. Allerdings: Bei Aggressionsverhalten gegenüber Artgenossen sieht es anders aus. Hier sind Pitbulls tatsächlich auffälliger und landen auf Platz zwei. Fazit: Ein Kampfhund ist ein Hund, der ursprünglich für Tierkämpfe gezüchtet wurde. Ein Listenhund ist ein Hund, für dessen Rasse es grundsätzlich besondere Auflagen gibt, unabhängig davon, ob der Hund auffällig wurde. Ein gefährlicher Hund ist ein Hund, der bereits Menschen oder andere Tiere attackiert hat.
Welche Rassen sind Listenhunde?
Die Listen der Hunde mit besonderen Auflagen (Listenhunde) werden von den Bundesländern individuell aufgestellt. Am Beispiel von Hessen können diese Rassen als Kampfhund eingestuft werden:
- Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
- American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Einige Bundesländer verzichten auf eine Einteilung nach Rassen und beurteilen Hunde individuell. Wird ein Tier auffällig, beißt oder attackiert Menschen, kann es als gefährlicher Hund eingestuft werden.
Was, wenn ich einen Listenhund halten will?
Für die Haltung eines Listenhundes gelten besondere Kriterien, die sich von Kommune zu Kommune erheblich unterscheiden können. Wer sich einen Hund von der Liste anschaffen möchte, sollte zuerst klären, ob dieser am Wohnort überhaupt als Listenhund gilt. Falls ja, müssen vor Ort die genauen Bedingungen für die Haltung erfragt werden. Meistens stellt der Gesetzgeber mindestens diese Anforderungen für die Haltungserlaubnis:
- Der Hundehalter muss volljährig sein.
- Der Hundehalter muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen.
- Der Hundehalter muss die Sachkundeprüfung bzw. den Hundeführerschein erfolgreich absolvieren.
- Der Hund muss gechipt sein.
- Der Hund braucht eine Haftpflichtversicherung.
- Der Hund muss einen Wesenstest bestehen.
- Der Hund fällt unter Umständen unter Leinenzwang und Maulkorbpflicht.
- Das Grundstück, auf dem der Hund gehalten wird, muss eingezäunt sein.
Achtung: Erkundigen Sie sich unbedingt nach der Höhe der Hundesteuer. Viele Kommunen verlangen für bestimmte Hunderassen sehr viel Geld.
Wie halte ich einen Listenhund richtig?
Machen Sie sich klar: Sie als Hundebesitzer sind für Ihren Hund voll verantwortlich. Deshalb müssen Sie alle gesetzlichen Vorgaben genauestens kennen und immer penibel einhalten. Die sieben wichtigsten Regeln der Hundehaltung:
- Wohnen: Der Hund muss so untergebracht sein, dass es seinen Bedürfnissen an Bewegung und Beschäftigung entspricht. Eine reine Zwingerhaltung ist nicht artgerecht.
- Erziehen: Befehle wie Sitz, Platz und Bleib sind keine Kunststücke, sondern lebenswichtige Verständigungsmittel. Sie müssen bei allen erwachsenen Hunden jederzeit funktionieren.
- Gassi: Mindestens zweimal täglich braucht ein Hund für mindestens eine Stunde Auslauf. Er muss spielen, schnuppern, sein Revier erkunden und markieren. Außerdem sollte er viermal täglich seinen natürlichen Bedürfnissen nachgehen können.
- Rücksichtnahme: Nehmen Sie draußen im Zweifelsfall Ihren Hund an die Leine – immer, wenn nötig, nicht nur, wenn es vorgeschrieben ist. Entsorgen Sie Hundehäufchen im Kotbeutel bis zum nächsten Abfalleimer.
- Kontakt: Kein Hund sollte länger als fünf Stunden allein sein. Er ist ein Rudelmitglied und darf nicht zurückgelassen werden. Wachhunde sollen nur auf unbewohnten Grundstücken leben, wenn der Halter mindestens acht Stunden täglich bei ihnen ist. Welpen in den ersten fünf Monaten brauchen Ruhezeiten und maximalen Kontakt zum Menschen.
- Pflegen: Kämmen, Bürsten und Zähneputzen bedeutet neben Hygiene intensiven Körperkontakt, der die soziale Bindung festigt. Sträubt sich Ihr Hund, suchen Sie sich Rat.
- Füttern: Erwachsene Hunde brauchen immer ausreichend frisches Wasser und ein bis zwei ausreichende Rationen Futter pro Tag. Heranwachsende Welpen müssen mehrmals täglich gefüttert werden.
Ansprechpartner bei allen Problemen sind Züchter, Tierarzt und Hundetrainer.



