Steuerbetrug: Klingbeil lockert Bonpflicht und verschärft Kassenpflicht
Klingbeil lockert Bonpflicht und verschärft Kassenpflicht

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine grundlegende Reform der umstrittenen Bonpflicht. Ein Gesetzentwurf des Finanzministeriums, der dem Handelsblatt vorliegt, sieht eine schrittweise Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht vor. Zunächst soll für Käufe bis zu 30 Euro kein Bon mehr ausgedruckt werden müssen. Diese Bagatellgrenze soll den Einzelhandel und Straßenverkäufer entlasten und eine große Anzahl von Belegen einsparen.

Hintergrund der Bonpflicht

Die Bonpflicht wurde Ende 2016 von Wolfgang Schäuble (CDU) eingeführt, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Sie trat jedoch erst Anfang 2020 in Kraft und stieß bei Einzelhändlern, Kunden und Umweltverbänden auf massive Kritik. Gegner beklagten unnötige Bürokratie, zusätzliche Kosten und eine enorme Papierflut. Nun will Klingbeil die Regelung schnellstmöglich lockern, wie es die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD vorsieht.

Digitale Belege statt Papierbons

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Händler weiterhin verpflichtet sind, Belege bereitzustellen, jedoch nicht mehr zwingend in Papierform. Stattdessen reicht eine digitale Bereitstellung per E-Mail oder QR-Code. Die Umstellung vom klassischen Papierbeleg zum digitalen Kassenbeleg soll schrittweise erfolgen: Zunächst gilt die Bagatellgrenze von 30 Euro, später wird die vollständige Digitalisierung umgesetzt.

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Verschärfung der Kassenpflicht

Parallel zur Lockerung der Bonpflicht plant Klingbeil eine Verschärfung der Kassenpflicht. Ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro sollen Unternehmen verpflichtet werden, elektronische Registrierkassen einzusetzen. Hintergrund ist, dass offene Ladenkassen, bei denen keine elektronische Aufzeichnung erfolgt, Steuerhinterziehung erleichtern. Laut Finanzministerium gibt es in Deutschland rund 2,2 Millionen Registrierkassen und 114.000 offene Ladenkassen.

Durch die elektronische Aufzeichnung und die digitale Schnittstelle mit der Finanzverwaltung soll das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung signifikant erhöht werden. Die Umstellung auf Registrierkassen verursacht bei den Unternehmen einmalige Kosten von schätzungsweise 98 Millionen Euro, da rund 114.800 neue Kassen angeschafft werden müssen. Demgegenüber steht eine jährliche Entlastung von 89 Millionen Euro durch die schrittweise Abschaffung der Bonpflicht.

Härtefälle und Ausnahmen

In einem internen Papier des Finanzministeriums wird jedoch eingeräumt, dass die Kassenpflicht für einige Betroffene zu unverhältnismäßigen Belastungen führen könnte. Als Beispiel werden Vereine genannt, die durch einmalige Veranstaltungen über die Umsatzschwelle von 100.000 Euro kommen. Für solche Härtefälle sollen Ausnahmen möglich sein, die aber beantragt werden müssen. Dies führe zu Mehraufwand bei den Finanzbehörden, heißt es in dem internen Papier.

Der Gesetzentwurf enthält noch kein genaues Datum für das Inkrafttreten der Neuregelungen. Die Koalition hatte sich jedoch in den Verhandlungen auf eine schnelle Umsetzung verständigt.

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