Nach dem filmreifen Einbruch in die Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 verlangen die ersten geschädigten Kunden Schadenersatz. In zwei Klagen am Landgericht Essen geht es um hohe Summen.
Spektakulärer Millionen-Einbruch: Erste Zivilprozesse beginnen
Nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen vor fast einem halben Jahr beginnen nun die ersten beiden Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei Kunden Schadenersatz. Im ersten Verfahren an diesem Mittwoch (14.00 Uhr) wird die Klage einer Kundin verhandelt, die 391.000 Euro von der Sparkasse für gestohlenes Bargeld und Schmuck aus ihrem aufgebrochenen Schließfach verlangt.
Direkt im Anschluss (14.30 Uhr) befasst sich das Gericht mit der Forderung eines Kunden über knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck. Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem gewaltigen Spezialbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.
Vorwürfe gegen die Sparkasse und Verteidigung
Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor und verlangen volle Haftung für ihren Schaden. Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Zudem wird über den Inhalt der Schließfächer gestritten. Die Sparkasse argumentiert, dass die Kunden den Wert des Inhalts nicht ausreichend nachweisen könnten und dass die Sicherheitsmaßnahmen den damaligen Standards entsprochen hätten.
Die Verhandlungen am Landgericht Essen werden mit Spannung erwartet, da sie wegweisend für zahlreiche weitere mögliche Klagen sein könnten. Sollten die Kläger erfolgreich sein, könnte dies eine Welle von Schadenersatzforderungen auslösen. Die Sparkasse hingegen betont, dass sie alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe und der Einbruch auf eine außergewöhnliche kriminelle Energie zurückzuführen sei.
Der Fall hat in der Öffentlichkeit großes Interesse geweckt, da er die Frage nach der Haftung von Banken bei Einbrüchen in Schließfächer aufwirft. Viele Kunden fragen sich, ob ihre Wertgegenstände in Bankschließfächern wirklich sicher sind. Die Gerichtsentscheidung könnte hier Klarheit schaffen.



