Eier-Diebstahl in Dinklage: 120.000 Eier ergaunert
Vechta (Niedersachsen) – Ein dreister Eier-Dieb muss für zwei Jahre hinter Gitter. Das Amtsgericht Vechta verurteilte Denis W. (46) am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 110 Fällen. Der Angeklagte hatte über mehr als zwei Jahre hinweg rund 120.000 Eier von einer Legehennenfarm in Dinklage (Kreis Vechta) gestohlen. Der Gesamtwert der Beute liegt bei 22.417 Euro.
Die Masche: Wöchentlich über 1000 Eier abgeholt
Laut Gericht täuschte Denis W. einen Mitarbeiter der Farm. Mindestens einmal pro Woche erschien er auf dem Gelände eines regionalen Großhändlers und holte sechs Großpackungen mit insgesamt über 1000 Eiern ab. Dabei gab er vor: „Ist mit dem Chef so abgesprochen.“ Da der Angeklagte als Käufer bekannt war, hegte der Angestellte zunächst keinen Verdacht. Erst nach Monaten fiel die Differenz zwischen Legeleistung und abgelieferter Menge auf. Die Betrugsmasche flog auf, es folgten Anzeige und Anklage.
Angeklagter schweigt – Verteidiger sieht „Bauernopfer“
In der Verhandlung verweigerte der 46-Jährige die Aussage. Der Chef des Betriebs sagte im Zeugenstand: „Es gab keine Absprachen mit ihm.“ Der Verteidiger von Denis W. hielt dagegen: Möglicherweise habe der Filialleiter ohne Wissen des Geschäftsführers die Eier unter der Hand weitergegeben und mitverdient. Sein Mandant sehe sich als „Bauernopfer“. Der Anwalt forderte einen Freispruch.
Gericht überführt Eier-Betrüger
Das Schöffengericht sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Denis W. habe den Mitarbeiter geschickt getäuscht, um an die Ware zu gelangen. „Sie hatten eine gute Möglichkeit, die Eier zu verkaufen“, begründete der Vorsitzende. Der 46-Jährige betrieb Lebensmittelautomaten, über die er die gestohlenen Eier vermutlich absetzte. Ursprünglich ging die Anklage sogar von 190.000 erbeuteten Eiern aus.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwältin hatte für den bereits wegen versuchten Betrugs und Diebstahls vorbestraften Denis W. fast drei Jahre Haft beantragt. „Zu Beginn der Taten standen Sie noch unter Bewährung“, führte sie aus. Die Richter hielten zwei Jahre Gefängnis für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



