Schwerere Verkehrsunfälle, bei denen Cannabis am Steuer eine Rolle spielt, sollen bald in der amtlichen Statistik auftauchen. Dies ermögliche eine fundierte Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht wird. Hintergrund ist die seit 2024 geltende Teilfreigabe des Cannabiskonsums mit zahlreichen Auflagen. Parallel dazu wurde ein Grenzwert für Cannabis beim Autofahren eingeführt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Erweiterung der Unfallstatistik
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in der Straßenverkehrsunfallstatistik künftig auch Daten zum „Grad der Cannabiseinwirkung“ erfasst werden – genau wie es bereits für Alkohol der Fall ist. Konkret geht es um die Werte des berauschenden Wirkstoffs THC, die von der Polizei bei der Unfallaufnahme ermittelt werden. Die Statistik umfasst Unfälle mit Personenschaden sowie schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Zusätzlich werden Angaben wie Alter und Geschlecht der Beteiligten, das genutzte Verkehrsmittel und die Dauer des Führerscheinbesitzes dokumentiert.
Grenzwerte und Strafen
Seit August 2024 gilt für Cannabis am Steuer ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr erwischt wird, muss in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum drohen 1.000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Cannabisverbot; der Grenzwert von 3,5 Nanogramm findet hier keine Anwendung. Verstöße werden mit 250 Euro Buße geahndet.
Mehr Daten für Forschung und Prävention
Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung vorantreiben, wie das Ministerium im Entwurf betont. So könnten etwa die Verursacher von Cannabisunfällen oder das Verhalten junger Fahrer besser analysiert werden. Auch Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen ließen sich gezielter gestalten. Die von der ehemaligen Ampel-Koalition beschlossene Legalisierung erlaubt seit dem 1. April 2024 das Kiffen und den Anbau für Volljährige unter strengen Auflagen.



