Das Honorar der Apotheken für rezeptpflichtige Medikamente wird zum ersten Mal seit 13 Jahren angehoben. Die gute Nachricht wird jedoch durch den Umstand getrübt, dass die Erhöhung in zwei Etappen erfolgt. Der Verbandspräsident zeigt sich nur verhalten zufrieden.
Erhöhung in zwei Schritten
Ein Fixbestandteil der Vergütung in Höhe von derzeit 8,35 Euro pro Packung soll zum 1. Juli auf 9,00 Euro steigen. Dies sieht eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums vor, die vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen wurde. Zum 1. Januar 2027 ist dann eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro geplant. Union und SPD hatten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen zunächst zurückgestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte jedoch eine Umsetzung im Frühjahr an.
Reaktionen aus der Apothekerschaft
Die Apothekerinnen und Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung als „längst überfällig“. „Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen“, betonte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis. „Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“
Mit der nur schrittweisen Erhöhung auf 9,50 Euro trete jedoch eine gefährliche Verzögerung bei der Stabilisierung der Apotheken ein, so Preis. Zudem solle die Erhöhung durch geplante Sparmaßnahmen teilweise wieder aufgehoben werden, kritisierte er mit Blick auf Gesetzespläne für stabile Krankenkassenbeiträge. Es sei nicht verständlich, warum die Koalition die Apotheken nur halbherzig stärke.
Kosten und Entwicklung
Für die Anhebung des Fixhonorars auf bis zu 9,50 Euro werden Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen von jährlich 875 Millionen Euro veranschlagt. Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinkt seit Jahren und ging bis Ende März auf 16.541 zurück – den niedrigsten Stand seit 1977.



