Die Freude über die neue Wohnung ist groß, bis der Vormieter mit einer hohen Ablösesumme für die Einbauküche, teure Fußböden und das restliche Mobiliar kommt. Zusätzlich zu Kaution und Umzugskosten können schnell vierstellige Beträge anfallen. Doch was ist rechtlich erlaubt?
Grundsätzliches zur Ablösesumme
Grundsätzlich ist es in Ordnung, wenn der Vormieter eine Ablöse für Inventar verlangt. Allerdings gibt es klare Regeln, die sowohl den Vormieter als auch den neuen Mieter schützen sollen. Die Ablösesumme muss angemessen sein und darf nicht überhöht werden.
Was darf abgelöst werden?
Nur Gegenstände, die fest mit der Wohnung verbunden sind oder deren Entfernung einen Schaden verursachen würde, dürfen abgelöst werden. Dazu zählen Einbauküchen, Einbauschränke oder maßgefertigte Fußböden. Lose Möbel wie Sofas oder Tische sind in der Regel nicht ablösepflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Wie wird der Wert ermittelt?
Der Zeitwert der Gegenstände ist entscheidend. Eine Einbauküche, die zehn Jahre alt ist, hat nur noch einen geringen Wert. Der Vormieter muss den ursprünglichen Kaufpreis und das Alter nachweisen können. Ein pauschaler Aufschlag ist nicht zulässig. Bei Streitigkeiten kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Der neue Mieter hat das Recht, die Ablöse zu verweigern, wenn die Forderung unangemessen ist. In diesem Fall muss der Vormieter die Gegenstände entfernen. Allerdings kann dies zu Konflikten führen, insbesondere wenn die Küche ohne große Schäden nicht ausgebaut werden kann.
Was sagt der Mietvertrag?
Oft wird im Mietvertrag eine Klausel zur Übernahme des Inventars aufgenommen. Diese ist nur gültig, wenn die Gegenstände genau beschrieben und der Preis festgelegt ist. Fehlt eine solche Klausel, kann der Vermieter die Übernahme nicht verlangen. Der neue Mieter sollte den Mietvertrag daher genau prüfen.
Tipps für Mieter
- Vor der Unterschrift: Lassen Sie sich alle Gegenstände und den geforderten Preis schriftlich geben.
- Vergleichen Sie die Preise mit dem Zeitwert. Bei Zweifeln können Sie einen Sachverständigen einschalten.
- Verhandeln Sie: Oft ist der Vormieter bereit, den Preis zu senken, um einen schnellen Umzug zu ermöglichen.
- Bei Streit: Wenden Sie sich an den Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt.
Fazit
Eine Ablösesumme für Wohnungsinventar ist üblich, aber sie muss fair sein. Mieter sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und ihre Rechte kennen. Mit einer genauen Prüfung und Verhandlung lassen sich oft hohe Kosten vermeiden.



