Wappen-Alarm bei den Löwen: Nach dem Zwangsabstieg des TSV 1860 München in die Regionalliga droht nun ein heftiger Markenstreit um das traditionsreiche Vereinswappen. Der stolze Löwe, der seit Jahrzehnten die Brust der Spieler ziert, könnte bald in einer rechtlichen Grauzone verschwinden. Investor Hasan Ismaik (48), der den Kooperationsvertrag mit dem Verein gekündigt bekam, prüft rechtliche Schritte – und hält die Schlüssel zur kommerziellen Nutzung des Wappens in Händen.
Die Ausgangslage: Kündigung und neue Strukturen
Nach dem erzwungenen Abstieg in die vierte Liga steht der einst so stolze Klub vor einem Neuanfang. Der Kooperationsvertrag mit dem Investor Hasan Ismaik wurde gekündigt, das Spielrecht liegt nun wieder beim eingetragenen Verein. Eine neue Sportbetriebsgesellschaft soll gegründet werden, um den Spielbetrieb zu sichern. Auch der langjährige Hauptsponsor, die Versicherung „Die Bayerische“, die zuvor von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hatte, signalisiert offenbar Bereitschaft, die „neuen Löwen“ wieder zu unterstützen.
Ismaik droht mit rechtlichen Schritten
Doch Ismaik lässt nicht kampflos los. In einer Stellungnahme erklärte er: „Wenn der Verein der Ansicht ist, dass die Kündigung des Kooperationsvertrags der richtige Weg für seine Zukunft ist, dann ist das seine Entscheidung. Wir unsererseits werden diesen Schritt sorgfältig und unter rechtlichen Gesichtspunkten prüfen und dabei alle unsere vertraglichen Rechte wahren.“ Diese Ankündigung lässt Schlimmes befürchten: Könnte Ismaik den Löwen ihren Löwen wegnehmen? Für die rund 27.000 Mitglieder des Vereins ist das eine emotionale Achterbahnfahrt.
Wem gehört der Löwe? Die rechtliche Gemengelage
Das Wappen des TSV 1860 München zeigt einen stolzen Löwen, umgeben von einem Achteck. Dieses Original-Wappen ist das Herzstück der Vereinsidentität. Das Markenrecht an diesem Wappen liegt jedoch bei der KGaA, der Kommanditgesellschaft auf Aktien, die mehrheitlich Ismaik gehört. Bis zum Jahr 2033 hat eine Merchandising-Firma, die zu 100 Prozent Ismaik gehört, das Recht, Fan-Artikel mit dem Wappen herzustellen und kommerziell zu nutzen.
Im Falle einer Insolvenz der KGaA könnte dieser Vertrag gekündigt werden, und das Nutzungsrecht könnte auf eine andere Partei übergehen – zum Beispiel auf den e.V. Doch juristisch ist das kompliziert: Dem Mutterverein gehört zwar das ureigene Recht an Name und Wappen, aber derzeit darf er es nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen. Der e.V. hat daher bereits eine eigene Variante entwickelt: Er verwendet das Wappen ohne die achteckige Umrandung. Mit dieser abgewandelten Version könnte der Verein problemlos zum Regionalliga-Start am 24. Juli auflaufen.
Mögliche Lösungen: Original-Wappen ohne Kommerz?
Selbst das Original-Wappen könnte unter bestimmten Umständen genutzt werden – solange es nicht kommerziell, also im Verkauf von Fan-Artikeln, verwendet wird. Die wohl cleverste und juristisch einfachste Lösung wäre jedoch eine Rückkehr des Ex-Hauptsponsors „Die Bayerische“. Deren Logo ziert ebenfalls ein Löwe – eine symbolische Brücke, die beiden Seiten helfen könnte, den Streit beizulegen. Ob es tatsächlich zu einer Einigung kommt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Löwen-Fans müssen sich auf weitere turbulente Wochen einstellen.



