Dienstwagen bei Kündigung: Wann muss das Auto zurück?
Dienstwagen bei Kündigung: Rückgabepflicht klären

Showdown auf dem Parkplatz: Kündigung und Dienstwagen

Endet ein Anstellungsverhältnis, kommt es häufig zu Streit um den Dienstwagen. Wann das Auto abgegeben werden muss, hängt maßgeblich vom Vertrag ab. Grundsätzlich gilt: Ein Dienstwagen mit Privatnutzung ist arbeitsrechtlich Teil des Gehalts. Daher darf der Arbeitnehmer das Fahrzeug in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterfahren – sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.

Die Bedeutung des Dienstwagenüberlassungsvertrags

Die Leitlinie gibt der Dienstwagenüberlassungsvertrag vor, der oft Teil der Car Policy ist. Darin regeln Unternehmen, wer einen Firmenwagen nutzen darf, welche Pflichten gelten und unter welchen Voraussetzungen der Wagen zurückgegeben werden muss. Besonders wichtig sind sogenannte Widerrufsklauseln. Sie erlauben dem Arbeitgeber, das Auto unter bestimmten Umständen vorzeitig zurückzufordern, etwa bei Kündigung oder Freistellung.

Fehlende Regelungen und ihre Folgen

Gerade kleine Unternehmen versäumen es oft, eindeutige Spielregeln aufzustellen. Manchmal wird einem langjährigen Mitarbeiter ohne weiteren Papierkram der Schlüssel für ein Leasingfahrzeug ausgehändigt. Teilweise existieren nur knappe Zusatzvereinbarungen im Arbeitsvertrag oder sogar mündliche Absprachen. Im Streitfall wird das schnell problematisch. Fehlt eine wirksame Widerrufsklausel, darf der Arbeitnehmer sein Dienstauto häufig bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterfahren, sofern private Fahrten gestattet sind.

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Rechtliche Anforderungen an Widerrufsklauseln

„Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an“, sagt Urs Heck vom Kollegium Völker in Reutlingen. Die Regelung müsse klar und verständlich formuliert sein und erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf möglich ist. „Dienstwagennutzer müssen ein gewisses Mindestmaß an Kalkulierbarkeit haben“, so der Arbeitsrechtler. Unwirksam seien dagegen pauschale Formulierungen wie „Der Dienstwagen ist bei Kündigung jederzeit zurückzugeben.“

Streitfälle bei Freistellungen

Besonders häufig gibt es Streit bei Freistellungen. Viele Arbeitgeber ziehen den Wagen sofort ein. „Gerade hier hat die Rechtsprechung die Anforderungen zuletzt verschärft“, sagt Anwalt Heck. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können pauschale Freistellungsklauseln unwirksam sein, wenn sie allein an die Kündigung gekoppelt sind. Der Arbeitgeber müsse begründen können, warum die Freistellung notwendig ist. Fehlt diese Grundlage, wird auch der Entzug des Dienstwagens angreifbar. In einem aktuellen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste ein Unternehmen deshalb monatlich 510 Euro Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

Dienstwagen bei Krankheit

Wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter wegen Krankheit längere Zeit ausfällt? Während der Entgeltfortzahlung – meist in den ersten sechs Wochen – bleibt der Anspruch auf den Dienstwagen bestehen. Mit dem Ende der Lohnfortzahlung endet auch der Anspruch auf den geldwerten Vorteil. Andere Regelungen gelten, wenn der Wagen ausschließlich dienstlich genutzt werden darf. Dann entfällt mit der Kündigung auch der Nutzungszweck, und der Arbeitgeber kann die sofortige Rückgabe verlangen. Bei einer fristlosen Kündigung gilt das ohnehin.

Fazit: Vertragsklauseln entscheiden

Viele Konflikte entstehen am Ende, weil Verträge unklar formuliert sind. Arbeitnehmer unterschätzen oft, wie stark der Dienstwagen an arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft ist. Arbeitgeber wiederum verlassen sich auf Klauseln, die vor Gericht keinen Bestand haben. Entscheidend ist daher der Blick in den Vertrag – nicht allein die Kündigung bestimmt, ob der Kombi weiter vor der Tür stehen bleibt.

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