Bundesgerichtshof bestätigt Rückkehrpflicht für über Uber gebuchte Mietwagen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für den Fahrdienstvermittler Uber haben könnte. In einem Rechtsstreit aus Köln entschied das Gericht zugunsten einer klagenden Taxigenossenschaft. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die über Uber X gebucht werden, nach Beendigung einer Fahrt unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen. Anders als Taxis dürfen sie nicht auf Fahrgäste warten oder frei umherfahren.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Klage richtete sich gegen ein Unternehmen, das mit Hilfe von Subunternehmern Fahrten durchführt, die über die Uber-Plattform vermittelt werden. Im Januar 2023 wurde beobachtet, dass ein Wagen eines Subunternehmens nach dem Absetzen eines Fahrgastes noch zwölf Minuten lang auf einem Platz parkte, bevor sich der Fahrer in der Uber-App abmeldete. Eine Testbestellung wurde in dieser Zeit zunächst angenommen und dann wieder storniert. Die Taxigenossenschaft sah darin einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht und zog vor Gericht.
Bisherige Instanzen bestätigt
Das Kölner Landgericht gab der Klage statt, und auch das Oberlandesgericht Köln bestätigte in der Berufung das Urteil. Nun hat der BGH die Entscheidung der Vorinstanz endgültig bestätigt. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen eine wesentliche Unterscheidung zu Taxis darstelle und verhindere, dass Mietwagen wie Taxis am Straßenrand auf Fahrgäste warten. Dies sei im Personenbeförderungsgesetz eindeutig geregelt.
Auswirkungen auf Uber und ähnliche Dienste
Das Urteil hat erhebliche Konsequenzen für Uber und andere Vermittlungsdienste, die mit Mietwagenunternehmen zusammenarbeiten. Bislang war umstritten, ob die Rückkehrpflicht auch für Fahrten gilt, die über eine App vermittelt werden. Der BGH stellt nun klar, dass dies der Fall ist. Uber kündigte an, das Urteil zu prüfen und möglicherweise Anpassungen vorzunehmen. Taxiverbände begrüßten die Entscheidung als wichtigen Schritt für fairen Wettbewerb.
Das Urteil ist rechtskräftig. Weitere Details zu den Gründen werden in der schriftlichen Urteilsbegründung erwartet, die in den kommenden Wochen veröffentlicht wird.



