BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen von Uber und Co.
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber bestätigt. Das bedeutet, dass Mietwagen nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz fahren müssen. Anders als Taxis dürfen sie nicht auf weitere Fahrten warten oder sich frei in der Stadt bewegen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über die Plattform Uber X gebuchte Mietwagenfahrten durchführt. Konkret ging es um einen Fahrer, der nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle parkte. In dieser Zeit nahm er eine Testbestellung an, die jedoch schnell wieder storniert wurde. Erst Minuten später meldete er sich in der Uber-App ab.

Bereits die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH wies nun die Revision des beklagten Unternehmens zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen.

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Kein Verstoß gegen Verfassung oder EU-Recht

Der erste Zivilsenat in Karlsruhe stellte klar, dass die Rückkehrpflicht, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt, nicht verfassungswidrig ist. Auch ein Verstoß gegen EU-Recht liege nicht vor, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handele: Die betroffenen Firmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Reaktionen aus der Branche

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen begrüßte das Urteil. Geschäftsführer Michael Oppermann erklärte, die Rückkehrpflicht sei ein wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. Allerdings sei sie nicht allein entscheidend. Uber hingegen kritisierte die Regelung scharf. Die aus den 1980er Jahren stammende Vorschrift sei aus Sicht des Unternehmens „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“.

Das Urteil hat weitreichende Folgen für den Fahrdienstmarkt in Deutschland. Es stärkt die Position der Taxiunternehmen und schränkt die Flexibilität von Mietwagenanbietern wie Uber ein. Die Rückkehrpflicht gilt als eine der zentralen Regulierungen im Personenbeförderungsgesetz, die den Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen steuern soll.

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