Energy Sharing: Solarstrom mit Nachbarn teilen – Neue Regelung ab Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 wird es für Hauseigentümer in Deutschland deutlich einfacher, ihren selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn zu verkaufen. Dieses Modell, bekannt als Energy Sharing, ermöglicht es, überschüssige Energie aus der Photovoltaikanlage direkt in der Nachbarschaft zu vermarkten. Doch trotz der vereinfachten Regelung sind weiterhin einige vertragliche und technische Hürden zu beachten. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Neuerungen, Voraussetzungen und Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung.
Was ändert sich konkret ab Juni 2026?
Seit dem 1. Juni 2026 dürfen sich in Deutschland Nachbarschaften oder Freundeskreise zu sogenannten Stromgemeinschaften zusammenschließen. Diese können den lokal erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen. „Es ist eine Idee der EU, die möchte, dass mehr Bürger an der Energiewende teilnehmen“, erläutert Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Ländern wie Österreich und Italien funktioniert dieses System bereits seit einiger Zeit. Zwar war es theoretisch auch vorher möglich, überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen, doch in der Praxis scheiterte dies oft an hohen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mussten Anlagenbetreiber bisher eine Vielzahl von Pflichten erfüllen, darunter eine Liefergarantie. Die neue Regelung befreit Privatleute, die keine professionellen Stromlieferanten sind, von der Pflicht, eine Vollversorgung garantieren zu müssen. Dies unterscheidet das Energy Sharing deutlich vom sogenannten Mieterstrommodell.
Für wen ist Energy Sharing relevant?
„Kernidee der Energy-Sharing-Regelung ist, dass sogenannte Letztverbraucher anderen Letztverbrauchern Strom liefern können“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Als Letztverbraucher gelten in diesem Zusammenhang Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Größere Unternehmen oder Akteure, deren Haupttätigkeit in der Erzeugung elektrischer Energie besteht, fallen nicht unter diese Regelung. Somit richtet sich das Angebot vor allem an Privatpersonen und kleinere Organisationen, die ihren Strombedarf teilweise durch gemeinschaftlich genutzte Solaranlagen decken möchten.
Welche Vorteile bietet Energy Sharing?
Für Betreiber einer Photovoltaikanlage ergeben sich durch Energy Sharing höhere Einnahmen. Während die Produktion von Solarstrom aus der eigenen Anlage etwa elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegt die Einspeisevergütung für neue Anlagen derzeit bei unter acht Cent, informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Statt den Strom zu einem geringen Satz ins Netz einzuspeisen, wird er beim Energy Sharing zu einem individuell vereinbarten Preis mit den Nachbarn geteilt. Dadurch können Hausbesitzer ihre Anlage wirtschaftlicher betreiben und die Amortisationszeit verkürzen. Allerdings sind die zusätzlichen Einnahmen begrenzt, da der Strom über das öffentliche Netz geteilt wird und dabei Abgaben wie Netzentgelte anfallen. Dennoch profitieren beide Seiten: Der Verkäufer erzielt einen besseren Preis als bei der Einspeisevergütung, und der Käufer erhält Strom zu einem günstigeren Tarif als auf dem freien Markt.
Welche Verträge sind nötig?
„Zwischen Erzeuger und Abnehmer müssen zwei Verträge abgeschlossen werden“, so Verbraucherschützer Thomas Zwingmann. „Zum einen ist ein Stromliefervertrag des Erzeugers mit dem Abnehmer notwendig, in dem Umfang und Preis der Stromlieferung festgelegt werden.“ Auf der anderen Seite braucht es einen Stromnutzungsvertrag, der die Nutzung des öffentlichen Netzes regelt. Wichtig zu verstehen: Der Strom wird nicht direkt zwischen den Nachbarn verteilt, sondern über das öffentliche Netz geliefert. „Es ist ein rein virtuelles Geschäft“, betont Zwingmann. „Für den Stromkunden ändern sich nur Abrechnung und Bezahlung, es kommt aber weiterhin der gleiche Strom aus seiner Steckdose.“ Seit dem 1. Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes zu ermöglichen. Ab Juni 2028 soll dies auch netzübergreifend in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein.
Welche technischen Voraussetzungen sind erforderlich?
Für die Abwicklung des Energy Sharing ist eine viertelstündige Messung der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs vorgesehen. Sowohl die Haushalte, die Strom erzeugen, als auch diejenigen, die ihn beziehen, müssen mit intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, ausgestattet sein. Diese ermöglichen eine präzise Erfassung der Energiemengen und sind Grundvoraussetzung für die korrekte Abrechnung.
Was passiert mit dem bisherigen Stromliefervertrag der Abnehmer?
„Da die Solarenergie vom Nachbarn in den allermeisten Fällen nicht den vollständigen Strombedarf des Abnehmers abdeckt, ist für den Restbedarf ein zusätzlicher Vertrag mit einem externen Stromlieferanten notwendig“, erklärt Thomas Zwingmann. „Diesen schließt der Abnehmer mit einem selbst gewählten Anbieter ab.“ Somit bleibt der Abnehmer weiterhin an einen Grundversorger gebunden, der die fehlende Energiemenge liefert. Der Energy-Sharing-Vertrag deckt nur den Anteil ab, der durch die Nachbarschafts-Solaranlage bereitgestellt wird.
Wie können die Preise kalkuliert werden?
Zwingmann zufolge müsse bei der Preisgestaltung sensibel vorgegangen werden. Grundsätzlich handelt es sich um eine einfache Rechnung: Die Kosten für den Betrieb der Anlage plus die Dienstleistung des Netzbetreibers ergeben den Mindestpreis. Liegt dieser Wert unter dem aktuellen Marktpreis, bleibt ein Spielraum, von dem beide Seiten profitieren. „Für den Abnehmer lohnt es sich nur, wenn die Kilowattstunde günstiger ist als auf dem freien Markt.“ Theoretisch können die Partner auch vereinbaren, dass der Preis null Euro beträgt – etwa aus freundschaftlichen Gründen oder als Teil eines Tauschgeschäfts.
Wird Nachbarschaftsstrom bald stärker auf den Markt kommen?
„Auch wenn jetzt die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen wurden, wird es wohl noch Jahre dauern, bis sich Energy Sharing wirklich in Deutschland etabliert“, schätzt Thomas Zwingmann. Vor allem die Netzbetreiber seien gefragt, sich bei diesem Thema stärker zu engagieren. Die technische Infrastruktur mit Smart Metern muss flächendeckend ausgebaut werden, und viele Verbraucher müssen erst über die neuen Möglichkeiten informiert werden. Dennoch sehen Experten großes Potenzial: Energy Sharing kann einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energiewende leisten und die Akzeptanz von Photovoltaikanlagen in der Bevölkerung weiter steigern.



