Taylor Swift: Vermögen auf zwei Milliarden Dollar gestiegen
Taylor Swift: Vermögen auf zwei Milliarden Dollar

Das Wirtschaftsmagazin „Forbes“ hat das Vermögen von Pop-Superstar Taylor Swift (36) auf zwei Milliarden US-Dollar geschätzt. Bereits im Jahr 2024 hatte die Sängerin dank ihrer „Eras Tour“ den Status einer Milliardärin erreicht, wie das Magazin berichtete. Bis März 2026 habe sich ihr Vermögen verdoppelt, womit sie zur reichsten Musikerin der Geschichte aufgestiegen sei. „Forbes“ bezeichnete Swift als eine der kommerziell erfolgreichsten Songwriterinnen aller Zeiten.

Neuaufnahmen und Rechteerwerb

Im Jahr 2020 veränderte Swift die Musikindustrie grundlegend, als sie den Großteil ihrer Diskografie neu aufnahm. Die Tantiemen aus diesen Neuaufnahmen flossen fortan direkt in ihre eigene Tasche. Ihre „Eras Tour“ entwickelte sich mit Einnahmen von rund 2,2 Milliarden US-Dollar zur umsatzstärksten Konzerttournee der Geschichte. Mit den Einnahmen konnte Swift ihre ursprünglichen Masteraufnahmen zurückkaufen, so „Forbes“ weiter.

Jahrelanger Streit um Albumrechte

Zu Beginn ihrer Karriere war Swift bei dem Label Big Machine unter Vertrag und nahm dort ihre ersten sechs Alben auf. Die Rechte an diesen Aufnahmen gehörten – wie branchenüblich – dem Label. Im Jahr 2019 verkaufte Big Machine die Rechte für über 300 Millionen Dollar an eine Holding des ehemaligen Musikmanagers Scooter Braun. Swift zufolge geschah dies ohne ihre Zustimmung oder vorherige Absprache.

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Es folgte ein jahrelanger öffentlicher Streit, den Swift häufig in ihren Songs thematisierte. Im Jahr 2020 verkaufte Braun die Rechte weiter, diesmal an die Investmentfirma Shamrock Capital in Los Angeles. Von dieser erwarb Swift die Rechte schließlich selbst. Im Jahr 2025 gab die Sängerin bekannt, dass sie die Rechte an ihren ersten sechs Alben nun endgültig besitze.

Milliardärs-Charts und ihre Grenzen

Die Milliardärs-Charts von „Forbes“ basieren in der Regel auf öffentlich zugänglichen Informationen zu Vermögenswerten wie Aktien, Immobilien, Kunstobjekten und anderen Luxusgütern. Die Angaben gelten jedoch als nicht exakt und sind teilweise umstritten.

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